Ne, ne leider kein so guter Rat - man sollte vorher Bescheid wissen, damit man weiß, was man da sagen muss, auf die entsprechenden Fragen.
Hab einen Freund, der hat ein Urlaubssemester genommen, um für eine Lateinprüfung die wohl in seinem Studiengang sehr schwer sein soll, zu lernen. Zusätzlich hat er ein paar Stunden gearbeitet in dieser Zeit. Hatt er dann auch so gesagt bei der Beantragung ( wollte ergänzende Garz IV Leistungen haben) und erhielt deswegen keine Leistungen. Hätte er nicht gesagt, dass das Urlaubssemester zur Vorbereitung auf diese Prüfung genutzt werden sollte, dann hätte er welche bekommen.