Bei uns ist der vorläufige Brief meistens mit dem endgültigen Brief identisch, wenn Histobefunde noch ausstehen, dann stehen sie im endgültigen Brief (darauf wird dann in der Epikrise hingewiesen).
Ich weiss nicht, warum ein kurzen handschriftlicher Brief nicht anfechtbar sein soll, aber ein etwas ausführlicherer sehr wohl. Wenn man bedenkt, dass die Arztbriefe dann noch für eine Weile in einem Arztzimmer verschwinden, bis sie geschrieben werden, da vergeht eine Menge Zeit - und in dieser hat der weiterbehandelnde Arzt die relevanten Informationen eben nicht. Ich finde einen möglichst ausführlichen vorläufigen Brief (mit der entsprechenden Kennzeichnung vorläufiger Brief) besser für alle Beteiligten. Ich selbst fände es bedenklicher, wenn die Fortführung der Behandlung nicht adäquat laufen würde, da der handschriftliche Brief nicht gut lesbar ist oder relevante Empfehlungen fehlen (z.B. wie lange Plavix nach Stentimplantation gegeben werden soll).