Klare Antwort: Der Weiterbildungsbefugte. Dessen Namen kann man bei der zuständigen Ärztekammer erfahren.
Allerdings bezweifle ich, daß ein "Belegkrankenhaus" eine Weiterbildungsermächtigung bekommt. Und falls ja: Hände weg !
Belegkrankenhäsuer sind cash-cows für Niedergelassene, sonst nichts.