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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Aber ist es dann eigentlich nicht egal??? Man muss ja eh 2 Jahre Common trunk machen und 4 Jahre dann "seine spezielle" Chirurgie, dann könnte man doch (wenn zulässig ist), 12 Monate Innere machen, dann den Common trunk und kann sich dann noch die 12 Monate auf den speziellen Teil anrechnen lassen???
    Weiß jemand wie das in Bayern ist?



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  2. #7
    Diamanten Mitglied Avatar von Poro
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    Nein, für Unfall im speziellen darf man sich nur 12 Monate aus einem anderen chirurgischen Fach anrechnen lasen.
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  3. #8
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    Zitat Zitat von Poro Beitrag anzeigen
    Nein, für Unfall im speziellen darf man sich nur 12 Monate aus einem anderen chirurgischen Fach anrechnen lasen.
    Ich meinte eigentlich wie's bei Vizeral-, Herz- oder Thoraxchirurgie aussieht? Kann man da erst ein Jahr Innere machen (falls man nicht sofort eine Stelle in der Chirurgie bekommt) und sich das dann anrechnen lassen auf den speziellen Teil?



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  4. #9
    Diamanten Mitglied Avatar von Poro
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    in Herz und Thoraxchirurgie ja! Nur Unfall halt net... http://www.chirurg-werden.de/de/weit...ichtungen.html
    aber wie man das jetzt im Common Trunk macht, finde ich wirklich nirgends. Das nervt.
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  5. #10
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    http://www.aerztekammer-hamburg.de/w...01_09_2008.pdf sagt ja nur Notaufnahme und nicht, dass es in der Chirurgie sein muss.
    Und diesen Katalog kann man erst nach dem Common Trunk anfangen auszufüllen? Also wenn man schon vorher im OP assistiert bei bestimmten OPs bzw. welche selber macht...?
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