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Zitat von
smanpodg
Ein Funktionsoberarzt ist ein Facharzt, der vom Chefarzt zum Oberarzt mit allen Rechten und Pflichten ernannt wurde, OHNE eine Planstelle dafür zu besitzen. Das ist ein rein tariflicher Nonsens. Fachärzte verdienen TVÄ 2 und Oberärzte TVÄ 3.
Das ist der Hintergrund. Alle anderen genannten Sache (Dienste ob Hintergrund oder Anwesenheit) ist klinikspezifisch und unterscheidet sich von Haus zu Haus auch bei "echten" Oberärzten.
Welche Rechte und Pflichten ein FOA hat ist genauso wie der Dienst, den er durchführt, vom Einzelfall und der Abteilung abhängig. Meistens sind es aber nicht die gleichen Rechte und Pflichten wie bei einem Oberarzt.
Was meinst du damit, dass der Funktionsoberarzt tariflicher nonsens sei? Tarifvertraglich existiert er gar nicht.
"Live as if you were to die tomorrow, learn as if you were to live forever."
(Maria Mitchell / Mahatma Gandhi)