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Die Förderung der Weiterbildung Allgemeinmedizin wird von den Kassenärztliche Vereinigungen bezahlt, daher richtet sich das nach den KV-Bezirk und ist nicht pauschal zu beantworten.
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Das stimmt so nur halb, klick: http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.128.256
Die IPAM Förderung gilt bundesweit und zwar sowohl für Stellen in einem Krankenhaus, als auch für ambulante Stellen. Je nach Stelle zahlen: GKV/PKV und KV (ambulante WB), oder GKV/PKV und DKG. Die Fördeung wird nur im Falle einer ambulanten Stelle bei der KV beantragt, im stationären Bereich aber nicht. Beantragen wird es auf jeden Fall der Weiterbilder, nicht der weiterzubildende Arzt.