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Thema: Wohngeld?

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied Avatar von Laelya
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    11.02.2010
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    Oberfachidiotin der Dunkelkammer
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    8.432
    Für Wohngeld musst du nachweisen:
    Bafögnegativ Bescheid
    Einkommen zur Lebensunterhaltsicherung (mind 200 euro)
    wenn unter 25, dass bei deinen Eltern kein Lebensraum für dich ist (kein eigenes zimmer etc.) oder das du vorher schon in einer eigenen wohnung gelebt hast

    es gilt nicht, wenn deine elter xkm von dir entfernt wohnen, da du dann ja quasi einen wohnraum bei ihnen hättest (habe selbst solche ablehnungsbescheide gelesen)

    Kindergeld wird als einkommen angerechnet, jedoch nicht zur lebensunterhaltsicherung.

    Wohngeld ist eine gute alternative, da man es nicht zurückzahlen muss. Ich bekomme selbst wohngeld und habe einen 400 euro job an der uni (sonst wäre ich nicht wohngeldberechtigt).
    Miete 320 euro. Wohngeld 130 euro bis nächstes jahr, da ich dann kein kindergeld mehr bekomme und somit dann eine wohngeld erhöhung

    hoffe ich konnte helfen



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  2. #7
    Jodelschnepfe Avatar von Hoppla-Daisy
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    19.04.2003
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    Damals in den Ardennen...
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    28.026
    Das ist so. Wenn Bafög, dann kein Wohngeld (weil das im Bafög enthalten ist)
    Es ist einfacher, ein Loch zu graben, als einen Turm zu bauen

    Auch weiterhin gilt: "Krisen müssen draußen bleiben!"



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  3. #8
    IntubierTier Avatar von papiertiger
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    12.04.2008
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    Ruhr
    Semester:
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    und (was für die meisten das Problem an der Sache sein dürfte) - es kommt NICHT darauf an, ob man nun Bafög-Leistungen bezieht oder nicht, sondern auf den Anspruch! D.h. - wenn man theoretisch Bafög-berechtigt wäre (weil altersmäßig nicht über der Grenze/noch in Regelstudienzeit etc. pp.) aber halt keins bekommt weil die Eltern zuviel verdienen fällt auch die Wohngeldberechtigung weg.. schließlich ist man ja "dem Grunde nach Bafög-berechtigt." Ist also wirklich nur dann eine Option wenn man aus welchen Gründen auch immer den Bafög-Anspruch verloren hat.



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  4. #9
    Diamanten Mitglied Avatar von fallenangel30487
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    2.772
    Cool...blöderweise wohne ich nur 2 km von meinen Eltern weg. Aber da meine Oma (Pflegebedürftig) einzieht wenn ich im Oktober ausziehe und dann kein Zimmer mehr frei ist, könnte das ja vieleicht klappen. Ich hab auch einen 400€ Job und hole mir noch den KFW Kredit. Kann man das Wohngeld schon vorm Einzug beantragen, oder geht das erst wenn ich da wohne?
    Die höchste Form des Glücks ist ein Leben
    mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam


    Alles was ich getan habe, war für das zu kämpfen, an das ich geglaubt habe.
    Muhammad Ali



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  5. #10
    Jodelschnepfe Avatar von Hoppla-Daisy
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    Damals in den Ardennen...
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    Du kannst Wohngeld natürlich erst dann beantragen, wenn du auch tatsächlich da wohnst. Du kannst das aber zumindest für einen Monat rückwirkend beantragen. D.h. wenn du erst am 25. eines Monats den Antrag beim Amt abgibst, dann bekommst du für diesen Monat noch das Wohngeld rückwirkend .

    Ich habe ebenfalls immer nen Nebenjob und nen Studienkredit gehabt und dennoch Wohngeld bekommen.
    Geändert von Hoppla-Daisy (17.07.2010 um 13:18 Uhr) Grund: Mist geschrieben und berichtigt *blush*
    Es ist einfacher, ein Loch zu graben, als einen Turm zu bauen

    Auch weiterhin gilt: "Krisen müssen draußen bleiben!"



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