Mal ne frage was ist der Unterschied zwischen Punkt 3 und Punkt 6 der Satzung? Irgendwie sag ich da glaub ich dasselbe:
Zur info ->
3. ihre/seine Eignung für ein Studium durch besondere
außerschulische Interessen und Aktivitäten und/oder
durch berufliche oder berufsähnliche Tätigkeiten;
6. ihr/ihm für ihre/seine Eignung und Motivation für das
gewählte Studium und den angestrebten Beruf wichtig
erscheinende Merkmale und Fähigkeiten
Bzw wird ja schon am Anfang die Motivation dargestellt odeR?