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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Platin Mitglied
    Mitglied seit
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    Hi,

    ich habe mal eine Frage wegen der Versicherungspflicht:

    ich bin von Geburt an privat versichert.
    Nun will die Klinik, in der ich seit kurzem arbeite eine Aufstellung wieviel ich in den letzten 3 Jahren verdient habe, um zu prüfen, ob ich weiter privat versichert bleiben kann.

    Wie ist das geregelt?
    Ich dachte, mein jetziges Gehalt ist die Grundlage, ob ich privat versichert sein darf oder nicht..

    Kann mir jemand einen informativen link posten?

    Es eilt..

    Danke Gruß pieks



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    22.08.2005
    Beiträge
    55
    Hi,
    um sich privat versichern zu lassen, musst Du im Angestelltenverhältniss 3 Jahre lang über einer bestimmten Entgeltgrenze verdient haben. 2010 liegt diese Grenze bei 49.950 Euro. (Für Beamte oder Freiberufler gilt das nicht) Wenn Du Dich privat versichern lassen möchtest, fragt die Versicherung nach einer Bescheinigung des Arbeitgebers, dass Du von der Versicherungspflicht befreit bist. Dazu musst Du der Verwaltung allerdings nachweisen, dass Du 3 Jahre über dieser Grenze verdient hast.
    Dass Du Dein ganzes Leben privat versichert warst (wahrscheinlich familienversichert) zählt in diesem Moment nicht. Wenn Du bislang noch nicht gearbeitet hast oder mit dem Jahresverdienst unter dieser Grenze lagst, wirst Du Dich gesetzlich versichern lassen müssen.



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  3. #3
    Platin Mitglied
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    990
    Hi gitgott,

    ich hab´schon ein paar Jährchen ärztliche Arbeitstätigkeit "auf dem Buckel" (und war während dieser Zeit immer privat versichert).
    2009 und 2010 habe ich für 6 Monate nicht gearbeitet und arbeite seit 01.7. wieder und liege über der Beitragsbemessungsgrenze.

    Es gibt wohl eine sogenannte "Besitzstandregelung".

    http://www.pkv.de/publikationen/pkv_...v_schleppnetz/

    Kann mir jemand dazu näheres sagen?

    Grüße

    pieks

    Zitat Zitat von gitgott Beitrag anzeigen
    Hi,
    um sich privat versichern zu lassen, musst Du im Angestelltenverhältniss 3 Jahre lang über einer bestimmten Entgeltgrenze verdient haben. 2010 liegt diese Grenze bei 49.950 Euro. (Für Beamte oder Freiberufler gilt das nicht) Wenn Du Dich privat versichern lassen möchtest, fragt die Versicherung nach einer Bescheinigung des Arbeitgebers, dass Du von der Versicherungspflicht befreit bist. Dazu musst Du der Verwaltung allerdings nachweisen, dass Du 3 Jahre über dieser Grenze verdient hast.
    Dass Du Dein ganzes Leben privat versichert warst (wahrscheinlich familienversichert) zählt in diesem Moment nicht. Wenn Du bislang noch nicht gearbeitet hast oder mit dem Jahresverdienst unter dieser Grenze lagst, wirst Du Dich gesetzlich versichern lassen müssen.



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  4. #4
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Wenn du bisher immer privat versichert warst, dann fällst du unter den sogenannten "Bestandsschutz". Den genauen Paragraphen habe ich gerade nicht auf Lager, aber wenn du bei deiner Privaten nachfragst, liefern die dir problemlos die Argumente für die Verwaltung deines Arbeitgebers (steht in deinem Link unter "rechtliche Grundlagen" --> ein Arbeitgeberwechsel ist im Sinne dieses Gesetzes alleine eben KEIN neuer Tatbestand... es sei denn, deine Einkünfte würden sich stark ins Negative verändern...). Diese fragen nämlich immer nur bei den gesetzlichen Versicherungen nach, welche naturgemäß wenig Interesse an diesem kleinen Detail haben Hat meine Verwaltung in Zusammenarbeit mit einer großen gesetzlichen Kasse auch versucht... leider hatte mein Finanzberater den richtigen Paragraphen parat. Wurde so auch brav anerkannt... Allerdings hatte ich keine Lücken zwischen meinen Anstellungsverhältnissen. Das könnte dir das Genick brechen. Frag mal deine PKV!
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

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