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Wo kein Kläger, da kein Richter.
Und ich habe bisher noch nie davon gehört, daß ein behandelter Patient sich über die fehlende Rechnung muniert hat...geschweige denn geklagt hat...
Aber das ist ja auch nur meine Sicht der Dinge - und wie gesagt: bei mir schlafen sie ja eh alle
Je kleiner das Ego, desto leichter das Leben
Verhalten bestimmt Verhältnisse
Wie ist das mit dem Entgeld für Privatrezepte gemeint???
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Rezeptgebühren nach GOÄ Ziffer 2 einfacher Satz: 1,75 Euro, bei Privatrezepten dann natürlich auch höherer Satz möglich 1,8 z.B. 3,15 Euro. Dies gilt aber nur für Anschlußrezepte falls du den Patienten schon kennst.
Ansonsten musst du natürlich Anamnese, körperliche Untersuchung, etc. abrechnen. Die GOÄ findest du mit Goggle auch komplett im Netz.
Bei Privatpatienten: Die PKV muss solche Privatrezepte nicht bezahlen. Nur bei Ärzten die Niedergelassen sind (nicht unbedingt Kassenzulassung haben).
@Hypnos: Es ist ja auch nur berufrechtl. Verboten, wenn sich der niedergelassene Kollegen darüber ärgert (Pat: Das hat mir aber Herr Dr. XX damals einfach so verschrieben) kann er dich anzeigen.