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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #26
    Pilot (CVVH) Avatar von Hypnos
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    Zitat Zitat von Relaxometrie Beitrag anzeigen
    Auch die, denen Du ein Gefälligkeitsrezept für Pille/Antibiotikum gibst? Oder verteilst Du nur Propofol/Benzo/Fentanyl-Gefälligkeitsrezepte
    Also, ich glaube, daß ich im Rahmen meiner Berufserfahrung durchaus im geeigneten Fall das geeignete Antibiotikum verordnen kann. (Das dann aber auch mit einer entsprechend kurzen Anamnese). Die Frage nach der Honorierung dieses Rezeptes stellt sich bei mir nicht, weil ich Fremden (allen anderen darf ich es ja kostenlos ausstellen) grundsätzlich kein Rezept ausstelle...

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  2. #27
    Gold Mitglied Avatar von lara162
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    Du darfst nur engen Familienangehörigen kostenlos Rezepte ausstellen, allen anderen musst du es (eigentlich) berechnen. Auch wenn es dein Sandkastenfreund ist.



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  3. #28
    Registrierter Benutzer
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    sorry ich habe es immer noch nicht verstanden, und das Geld, was ich dann "eigentlich" berechnen müsste für den Sandkastenfreund... muss cih das versteuern, muss ich das irgendjemandem geben....



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  4. #29
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    Zitat Zitat von lara162 Beitrag anzeigen
    Du darfst nur engen Familienangehörigen kostenlos Rezepte ausstellen, allen anderen musst du es (eigentlich) berechnen. Auch wenn es dein Sandkastenfreund ist.
    Jaja, man müsste eine Rezeptgebühr berechnen...



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  5. #30
    Pilot (CVVH) Avatar von Hypnos
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    Zitat Zitat von lara162 Beitrag anzeigen
    Du darfst nur engen Familienangehörigen kostenlos Rezepte ausstellen, allen anderen musst du es (eigentlich) berechnen. Auch wenn es dein Sandkastenfreund ist.
    Falsch. Siehe hier:

    § 12 BO bestimmt, dass der Arzt an die Amtliche Gebührenordnung (GOÄ) gebunden ist, wenn er Privatpatienten behandelt. Sein Honorar muss angemessen sein. Nur Ver- wandten, Kollegen, deren Angehörigen und mittellosen Patienten darf der Arzt das Ho- norar ganz oder teilweise erlassen.
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