Du darfst nur engen Familienangehörigen kostenlos Rezepte ausstellen, allen anderen musst du es (eigentlich) berechnen. Auch wenn es dein Sandkastenfreund ist.
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Also, ich glaube, daß ich im Rahmen meiner Berufserfahrung durchaus im geeigneten Fall das geeignete Antibiotikum verordnen kann. (Das dann aber auch mit einer entsprechend kurzen Anamnese). Die Frage nach der Honorierung dieses Rezeptes stellt sich bei mir nicht, weil ich Fremden (allen anderen darf ich es ja kostenlos ausstellen) grundsätzlich kein Rezept ausstelle...
Meint Hypnos
Je kleiner das Ego, desto leichter das Leben
Verhalten bestimmt Verhältnisse
Du darfst nur engen Familienangehörigen kostenlos Rezepte ausstellen, allen anderen musst du es (eigentlich) berechnen. Auch wenn es dein Sandkastenfreund ist.
sorry ich habe es immer noch nicht verstanden, und das Geld, was ich dann "eigentlich" berechnen müsste für den Sandkastenfreund... muss cih das versteuern, muss ich das irgendjemandem geben....
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Falsch. Siehe hier:
§ 12 BO bestimmt, dass der Arzt an die Amtliche Gebührenordnung (GOÄ) gebunden ist, wenn er Privatpatienten behandelt. Sein Honorar muss angemessen sein. Nur Ver- wandten, Kollegen, deren Angehörigen und mittellosen Patienten darf der Arzt das Ho- norar ganz oder teilweise erlassen.
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