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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo allerseits,

    ich möchte gern von Euch wissen,wie der Mutterschutz im Ausland ist.Was dürft Ihr während der Schwangerschaft machen? Wie lang ist der Mutterschutz? Gibt es auch die Möglichkeit, Elterzeit zu nehmen? Ist das Mutterschutzgesetz genauso streng wie in Dtl.?
    Geändert von Jule-Aline (18.08.2010 um 06:46 Uhr)



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  2. #2
    Leben im Exil Avatar von Desiderius
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    Ich kann Dir nur was von den Niederlanden erzählen. Das auch nur was ich so am Rande gesehen und gehört habe.

    Der Mutterschutz ist hier im Ganzen 16 wochen. Man kann die ein bisschen selber einteilen. Gesetzlich muss man 4 wochen vor der berchneten Geburt stoppen mit arbeiten und man darf nach der Geburt in den ersten 10 wochen NICHT arbeiten.

    Dies ist nur für die Frau, sowas wie in Deutschladn gibt es nicht. Mit den röntgenstrahlung soweit ich das gesehen habe ist es auch so das danicht so einTheater gemacht wird. Habe auch Schwangere Ärztinnen gesehen die bei der Unfallchirugie mit Röntgenstrahlung gearbeitet haben. Blutabnehmen, weiss ich nicht,aber dafür hast Du hier genug alternativen. Ausserdem, aufappasen muss ja auch wenn man nicht schwanger ist

    Arbeitszeiten,wird auch mal abenddienst gemacht, ist abhängig vom Betriebsarzt soweit ich das mit bekommen habe.

    Zur Elternzeit, die haben die hier nicht so lang wie in Deutschland, aber dafür kann Mann auch 4 Tage in der Woche arbeiten wegen den Kindern ohne schief angeguckt zu werden.

    D



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  3. #3
    ehemalige Userin 24092013
    Guest
    Schweiz: Mutterschutz 16 Wochen, 2 Wochen sind vor ET zu beziehen.
    Arbeitszeiten: alle - Früh, Spät, Nacht, Wochenenden und Feiertage
    Arbeitsfelder: (ich kanns nur in den Bereichen beurteilen) Anästhesie und Intensivstationen uneingeschränkt.

    Alle Abweichungen sind reines Wohlwollen vom Team oder sonstige Grosszügigkeiten vom Arbeitgeber.



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  4. #4
    Premium Mitglied
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    FA Päd - auf dem Weg zum Kinderkardiologen
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    Frankreich
    16 Wochen davon 6 Wochen davor und 10 Wochen nach der Geburt
    seit 2007 auch mgl 3 Wochen davor und 13 danach
    In der Regel arbeit man danach wieder Vollzeit und gibt das Kind zur Tagesmutter oder in die Krippe.

    Aktivitateten waehrend Schwangerschaft: keine ND ab 2. Trimester, wenn gewuenscht; Schichtsystem existiert fuer Aerzte nicht, fuer Schwestern ist aber weiterhin ND oder We mgl.
    Blutabnehmen tun die Schwestern, also kein Problem
    Rx Strahlen eiglentlich nicht zulaessig
    La pensée a des ailes - nul ne peut arreter son vol.



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  5. #5
    -= Harnverhalter =- Avatar von Die Niere
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    Studieren in Kiel, Arbeiten in der Schweiz
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    Zitat Zitat von Kaddel Beitrag anzeigen
    Arbeitszeiten: alle - Früh, Spät, Nacht, Wochenenden und Feiertage
    Arbeitsfelder: (ich kanns nur in den Bereichen beurteilen) Anästhesie und Intensivstationen uneingeschränkt.
    Das ist so nicht ganz richtig. Ab dem 8. Schwangerschaftsmonat dürfen Frauen nicht mehr im Nachtdienst arbeiten. Es gibt ebenfalls eine Regelung bzgl. Strahlenschutz (z.B. MTRA oder im Operationssaal).
    Arbeiten darf die Mutter erst frühestens 8 Wochen nach der Geburt.

    Das sind so die Schnipsel, die ich kenne. Ach so...gilt alles für die Schweiz.

    gruesse, die niere
    “Don't waste your time on jealousy. Sometimes you're ahead, sometimes you're behind. The race is long, and in the end, it's only with yourself” - Mary Schmich (Chicago Tribune)



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