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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied
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    03.02.2009
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    Niere, da es sich um eine Software handeln dürfte - ich pers. kenne die Hammerexamen DVD nicht - ist die Umgehung des Kopierschutzes unerheblich, wie du meinem Link entnehmen kannst. Es ist daher nichteinmal eine Grauzone, sondern völlig legal.



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  2. #7
    Diamanten Mitglied
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    Wieso muss hier immer rumgesenft werden, wenn klar gesagt wird, bitte nichts zum Thema
    Kopierschutz und Mediscript?



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  3. #8
    -= Harnverhalter =- Avatar von Die Niere
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    Zitat Zitat von LotF Beitrag anzeigen
    Niere, da es sich um eine Software handeln dürfte - ich pers. kenne die Hammerexamen DVD nicht - ist die Umgehung des Kopierschutzes unerheblich, wie du meinem Link entnehmen kannst. Es ist daher nichteinmal eine Grauzone, sondern völlig legal.
    Dieses Umgehen ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen gegeben und es handelt sich dabei in der Regel um das Anlegen von Sicherheitskopien und so wie ich 69d verstehe, fällt das Benutzen des Programmes unter einer Umgebung für die es ursprünglich nicht ausgelegt war und unter zu Hilfenahme "verbotener" Programme nicht darunter. Aber ich bin kein Jurist und kann dir nur die Massgabe dieses Forum nennen. That's all!

    gruesse, die niere
    “Don't waste your time on jealousy. Sometimes you're ahead, sometimes you're behind. The race is long, and in the end, it's only with yourself” - Mary Schmich (Chicago Tribune)



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  4. #9
    Diamanten Mitglied
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    03.02.2009
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    coxy-baby,
    ich möchte nur die Aussage richtig stellen, dass dies illegal sei, dem ist nämlich nicht so. User, die das hier pauschal so lesen, werden dann doch unnötigerweise falsch informiert. Das hat überhaupt nichts mit "rumsenfen" oder sonstwas zutun. Ich verteile hier ja keine weiteren expliziten Tipps oder ähnliches.

    Niere,
    nein das hat mit der Umgehung des Kopierschutzes gar nichts zutun. 69d UrhG bezieht sich nur auf die Kopie ansich, ob ein Kopierschutz besteht oder nicht ist hierfür irrelevant. Für die private Nutzung ist ein image daher völlig legitim und fällt unter 69d UrhG. Die Software ist ja für den Gebrauch ausgelegt, du kannst ja sogar ein Laufwerk anschließen und sie so nutzen, nur ist dies eben nicht immer praktikabel.



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  5. #10
    -= Harnverhalter =- Avatar von Die Niere
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    25.11.2002
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    Abgesehen davon, dass es trotzdem bei dem bleibt hier im Forum, da es seine eigenen Gesetze macht, hier noch ein kurzer Widerspruch:
    § 69c Abschnitt 1 sagt, dass die Vervielfältigung der Zustimmung des Rechteinhabers bedarf.
    § 69d Abschnitt 1 sagt wiederum, dass es keine besondere Zustimmung zur Vervielfältigung des Rechtinhabers braucht (in Bezug auf § 69c Abschnitt 1), wenn sie für eine bestimmungsgemäße Benutzung des Computerprogramms (...) notwendig sind.

    Jedoch ist das Ziehen eines ISO-Images nicht notwendig um das Programm zu nutzen.

    Im Abschnitt 2 wird zwar noch gesagt, dass eine Sicherungskopie in jedem Fall zulässig ist, aber nur wenn diese dafür das ist, die Nutzung in der Zukunft zu garantieren.

    Also müsste man folgendes postulieren. Sicherungskopie anfertigen ist erlaubt (=ISO-Image ziehen) und auch das Erneute Brenne auf eine DVD, wenn die Originale kaputt gegangen ist, solange es für den Eigengebrauch ausgelegt ist. Das Benutzen der Kopie als ISO-Image auf dem Netbook ist aber keine Sicherungskopie mehr, sondern eine Vervielfältigung, die nicht notwendig zur Benutzung des Programmes ist und deswegen nicht rechtens.

    Aber zum Glück sind wir ja ein Medizinerforum.

    Ach zum Thema: Ich glaube kaum, dass es Probleme gibt mit einem externen Laufwerk die DVD zu kreuzen.

    gruesse, die niere
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