"einfache" Zustimmungsregelung
"erweiterte" Zustimmungsregelung (Angehörige können (wenn keine Erklärung vorliegt) nach dem Tod des Spenders noch zustimmen)
Entscheidungsregelung (man muss bei Krankenkassenbeitritt/Antrag d. Personalausweis o. ä.) angeben ob man Spenden möchte oder nicht oder ob man sich nicht festlegen will)
verschärfte Entscheidungsregelung (die Option "will mich nicht festlegen" fällt weg)
"einfache" Widerspruchsregelung (wenn zu Lebzeiten nichts erklärt wurde, steht derjenige als Spender zur Verfügung)
erweiterte Widerspruchsregelung (Angehörige können noch Widerspruch leisten)
"israelisches Modell" (Spendewillige bekommen einen Bonus auf der Warteliste)