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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Registrierter Benutzer Avatar von Pille_McCoy
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    Zitat Zitat von Anne1970 Beitrag anzeigen
    Hallo chino,

    ich würde sehr darüber nachdenken, einen Vertrag in einem Haus zu machen, in dem schon vor Vertragsabschluss eine der wichtigsten Vereinbarungen (der Vertragsbeginn) nicht eingehalten wurde. Was hat der "Chef" denn noch alles mündlich zugesagt? Dass du darauf eingehst, deinen Beginn einfach mal um zwei Monate zu verschieben, wird dein gesamtes Arbeitsverhältnis prägen. Wie kannst du dich darauf verlassen, dass Zusagen in Bezug auf z.B. Weterbildungscurriculum, Dienste, Zulagen, Fortbildung etc. eingehalten werden?
    Hoffe, du hast den Vertrag wenigstens schon vorliegen und kannst ihn VOR Unterzeichnung juristisch und tariftechnisch prüfen (wo, ist bekannt ?) lassen. Keinesfalls würde ich einfach mal so unterschreiben.
    Wer weiß, welche Fußangeln darin verborgen sind, wenn schon mündliche Absprachen nicht gelten!
    Also: große Vorsicht!
    Das macht keinen wirklich seriösen Eindruck...
    Das finde ich allerdings auch! Komischer Verein.



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  2. #12
    -= Harnverhalter =- Avatar von Die Niere
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    Aufgrund innerer Strukturen kann es immer mal kurzfristige Verschiebungen geben...finde ich jetzt nicht so schlimm, aber Nachhaken kann man immer mal...unbedingt auch die Mitassistenten fragen, wenn man hospitiert.

    Aber den Chef auf ein Darlehnen ansprechen bevor man angefangen hat zu arbeiten, ist sicher ein absolut NoGo und könnte dich den Job dort kosten.

    gruesse, die niere
    “Don't waste your time on jealousy. Sometimes you're ahead, sometimes you're behind. The race is long, and in the end, it's only with yourself” - Mary Schmich (Chicago Tribune)



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  3. #13
    Registrierter Benutzer
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    574
    Was lernt man daraus ?

    Stellenzusagen IMMER RECHTZEITIG SCHRIFTLICH geben lassen, von wem auch immer. Damit sind sie praktisch bindend.

    Wenn man jetzt ganz böse wäre, könnte man schon Folgendes machen: Mit Rechtsanwalt eine Klagsdrohung hinsichtlich der Stellenzusage zum 01.10 (Problem: Beweislage der mündl. Zusage !) gegenüber der Klinik einbringen und u.U. dann einen Arbeitsvertrag zum 01.10 ertrotzen, den man dann eben gegen entsprechendes Geld NICHT unterschreibt ("Einigung"). Bzw. den man antritt, dann aber spätestens zum 01.12 (Probezeit !) wieder kündigt und woanders hingeht.

    Oder aber an einer anderen Klinik eine Stelle antreten (naturgemäß später als zum 01.10) und dann hinterher die Restmonate aus der ersten Klinik mit Klage ausbezahlt bekommen.

    In der Tat würde ich zu einem Chef, der eine mündl. Zusage zum Datum X gibt und sie dann - aus welchen fadenscheinigen Gründen auch immer - nicht einhält, nicht gehen. Da hapert es ja bereits beim Einfachsten.

    Die Planungssicherheit für den Arbeitnehmer ist dahin und daher kann ich das Ansinnen mit dem "Darlehen" gut verstehen.

    M.E. hängt die Nummer mit der "Verschiebung", die keine übliche Lappalie, sondern ein Zeichen übelster Personalpolitik ist, häufig damit zusammen, daß die CÄ vor dem monatlichen Controlling inzwischen die Hosen gestrichen voll haben. Da wird eben mal schnell eine Neueinstellung verschoben oder es heißt auf einmal: Nur Teilzeitstelle möglich o.Ä..

    Wer darauf bei ÄRZTEMANGEL (!!) einsteigt, ist selbst schuld.



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  4. #14
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
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    Ober-Unarzt
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    Wenn man jetzt ganz böse wäre,
    Ich würde das unter dämlich verbuchen.
    Oder wie soll man mit so einer kleinen Hypothek, die das Arbeitsverhältnis ggf. belasten könnte, die Probezeit überstehen?

    Kacken ist Liebe!
    Salmonella ist Kacken!


    What have you done today to earn your place in this crowded world?



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  5. #15
    Banned
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    Also mal zur Ausgangsfrage.

    Wenn die Stelle zum 01.10. zugesichert worden ist und jetzt, knapp 1 Monat vorher verschoben wurde, ist die Lage wie folgend:

    Der Vertrag wurde mündlich geschlossen. Damit ist er rechtswirksam, § 145 BGB.
    Grund: Es liegt ein sogenanntes vorvertragliches Schuldverhältnis vor.

    Eine kurzfristige "Verschiebung" stellt damit eine vorvertragliche Pflichtverletzung dar (sog. culpa in contrahendo, § 311 BGB).

    Du kannst den Stellenantritt einfordern oder das verloren gegangene Gehalt. Ersteres ist nicht ratsam und wohl auch nicht durchführbar.

    Ich würde mir ne andere Stelle suchen und für die eingangs erwähnte Stelle das verloren gegangene Gehalt einfordern, so du zum 01.10. keine neue bekommst (d.h. das Gehalt für die Zeit zwischen ursprünglichen Vertragsbeginn und Beginn laut Arbeitsvertrag des neuen Arbeitsverhältnisses).
    Dir stehen außerdem sämtliche zusätzlichen Aufwendungen zu, die dir durch die Suche nach einer neuen Stelle entstehen (zusätzliche Fahrtkosten usw.), § 280 Absatz 1 BGB.

    Hoffe das hilft n bissel ^^.
    Geändert von Kyutrexx (05.09.2010 um 18:03 Uhr)



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