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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    17.04.2008
    Ort
    Würzburg
    Beiträge
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    Für Rufdienste bekommt man zwei (unter der Woche) bzw. vier Stundensätze (am Wochenende) pauschal. Pro geleisteter Stunde Arbeit in Rufbereitschaft gibt es den normalen Stundensatz (müßte sich nach Tabellenentgelt richten) plus (glaube ich) 15% Überstundenzuschlag plus evtl Nacht-, Samstags- oder Sonntagszuschlag.



  2. #17
    Gold Mitglied
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    16.04.2008
    Ort
    Bonn
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    done
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    338
    @pillä
    Die Frage ist, gilt das für dich?
    Es gibt Tarifverträge, die die Dienste aktuell besser bezahlen. Das Problem ist nur: unser Vertrag ist daran "angelehnt". Und damit erst im Verzug von ca. 1-1,5 Jahren eventuell gleichgestellt, wenn der eigentliche Tarifvertrag schon fast wieder Fortschritte macht ...



  3. #18
    rogerM
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    mal ganz abgesehen von der bezahlung, würde ich mir auch die frage nach der verteilung der dienste stellen. der monat hat nur max. 31 tage und das primäre ziel deiner ausbildung sollte sein möglichst oft an den tisch zu kommen. rettungsstelle, station und dienste sind da mehr oder weniger nur anhängsel, wobei man in der rettungsstelle am anfang noch am meisten lernt.

    grüsse



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