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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #116
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    danke an froschkönig!



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  2. #117
    Registrierter Benutzer Avatar von Maltinchen
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    Hallo, an alle Retter!
    Hat jemand Erfahrung damit, wie einem das LPA NRW die Ausbildung zum Rettungsassistenten als Krankenpflegepraktikum anrechnet?
    Reines Pflegepraktikum sind darin nur zwei Monate enthalten (bzw. weniger da u.a. Anästhesie & Ambulanz dabei ist, - aber die PDL war sehr kooperativ und würde sicher auch was passendes bescheinigen). In den meisten Fällen hat man ja auch für den Rettungssanitäter schon einen Monat absolviert (war bei mir allerdings schon 2001). Immerhin ist das eine abgeschlossene Berufsausbildung.
    Hat jemand Ahnung?
    Maltinchen.



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  3. #118
    Redaktion MEDI-LEARN Avatar von DoktorW
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    in der Regel wird der RS als 28 Tage anerkannt. aber auch nicht überall.

    Der Standard-Ratschlag: Hingehen und Fragen! Und Dir von der PDL eine passende Bescheinigung ausstellen lassen!
    Der Pessimist sieht nur die dunkle Seite der Wolken und jammert. Der Philosoph sieht beide Seiten und zuckt die Achseln. Der Optimist sieht die Wolken gar nicht - er geht auf ihnen spazieren.



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  4. #119
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    maltinchen eigentlich rechnen die das voll an

    Anrechnung von schon abgeleisteten krankenpflegerischen Tätigkeiten hoch

    Für folgende krankenpflegerischen Tätigkeiten besteht die Möglichkeit, diese teilweise oder vollständig anrechnen zu lassen. Hierzu ist ein formloser Antrag an das LPA zu stellen.

    • Sanitätsbereich der Bundeswehr oder vergleichbare Einrichtung
    • Soziales Jahr oder Zivildienst auf einer Bettenstation eines Krankenhauses
    • Berufsausbildung zur Hebamme, zum Entbindungshelfer, in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Krankenpflegehilfe
    • Soziales Jahr oder Zivildienst im Altenpflegeheim/Behindertenheim (es werden nur max. 30 Tage angerechnet !)
    • Berufsausbildung zur Medizinisch-Technischen Assistentin (Anrechnung bis max. 42 Tage!)
    • Berufsausbildung Physiotherapeut (Anrechnung je nach Dauer des Klinikpraktikums)
    • Bei Tätigkeiten als Rettungsassistent werden 90 Tage voll anerkannt, als Rettungssanitäter max. 28 Tage und als Rettungshelfer max. 14 Tage!!!
    Quelle is www.thieme.de


    ich hab meinen krams zu meinem LPA in niedersachsen geschickt und die haben mir nen unterschriebenen zettel zurückgeschickt das die das voll anrechnen obwohl ich nur RS bin



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  5. #120
    Registrierter Benutzer Avatar von Maltinchen
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    Hab heute mit dem LPA NRW telefoniert und auch erfahren, daß der RA voll angerechnet wird.
    Trotzdem danke für die Posts.

    (@hi jan:
    daß in Niedersachsen so einiges anders ist, was die Retterei angeht, ist ja bekannt )



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