Ich meinte nicht speziell dich Papiertiger. Ich hatte die Diskussion schon mal vor einiger Zeit...
Ich meinte nicht speziell dich Papiertiger. Ich hatte die Diskussion schon mal vor einiger Zeit...
ohne mir die letzen 493 durchgelesen zu haben (habe lediglich Seite 1 gelesen ) wäre es toll wenn mir jemand kurz eine Frage beantworten könnnte...
es ist ja möglich die 90 Tage in z.b. 3*30 Tage einzuteilen.
Ist es auch möglich z.b. einmal 6 Wochen und anschließend ein weiteres mal 6 Wochen zu machen etc.?
Allgemein gesagt, gibt es irgendein Einteilungsschema der Zeiten was geht und was nicht....
ps. ich finde gerade die Tätigkeit die man unter Umständen macht und die hier als so negativ dargestellt werden (Kaffee machen, Desinfizieren, Bettenschieben, Wischen etc.) empfand ich im Nachhinein als sehr lehrreich.
Es ist doch nicht Sinn und Zweck des KPP ärtzliche Tätigkeiten kennenzulernen oder gar durchzuführen.
Wenn man von vornherein mit der Einstellung dort rein geht, 90 Tage zu buckeln kommt man sehr gut hin und lernt viel über das Leben auf Station (Arzt-Patient; Arzt-Schwester; Schwester-Patient etc.).
Und wenn man sich nicht allzu dämlich anstellt wird man spätestens in der 2. Woche Blutdruckmessen, Blutzucker messen, Katheter pflastern oder auch mal eingenässte Patienten selbst wieder herrichten etc., sind zwar alles keine überragenden Tätigkeiten, aber ich habe es abends immer als befriedigend empfunden, wenn man den Patienten mit seiner Anwesenheit den Aufenthalt verschönern konnte. Und sei es nur der Extra-Schuss Milch im Kaffee den die Schwester in der Hektik manchmal so gern vergisst.
Grüße
RR
Geändert von Ritalin rockt (04.03.2009 um 00:00 Uhr)
Hi,
erstmal danke für die schnelle Hilfe.
6+7Wochen ist optimal.
Dort steht vorlesungsfreie Zeit....es wird ja uni-intern unterschieden zwischen vorlesungsfreier Zeit und Semesterzeit.
# Sommersemester 2009
Semesterzeit: 1. April 2009 – 30. September 2009
Vorlesungszeit: 14. April 2009 – 17. Juli 2009
habe gerade beim LPA angerufen und gefragt ob mit "vorlesungsfreier Zeit tatsächlich vorlesungsfreie Zeit gemeint sei oder die reinen Semesterferien. Der Herr sagte mir "Wenn sie es anders nicht gebacken kriegen können sie das ausnahmsweise bis zum 14. April machen, sie sind ja in der Zeit Scheinfrei" habe dann gefragt wie das denn sein könne und ob es da keine klare Regelung gäbe. er sagte dann sinngemäß dass er mir das ja jetzt gesagt habe und dann wäre das ok
da frage mich was das soll...es muss doch klare Regelungen geben.
Hat jemand schon mal das KPP in der vorlesungsfreien Zeit aber noch innerhalb der Semesterzeit (also in meinem Bsp. 1.April-14. April)
absolviert und wie ist es anschließend mit der Anrechnung gelaufen
Gruß
Wenn man das KPP nicht in der "Semesterzeit", wie du sie nennst, machen dürfte, könnte man es nur vor dem Studium ableisten. Denn die "Semesterzeiten" sind immer 1. April - 30. September für ein Sommersemester und 1. Oktober - 31. März für ein Wintersemester. Es gibt keine "Nicht-Semester-Zeit" dazwischen!
Ausschlaggebend sind also die vorlesungsfreien Zeiten (im Gesetzestext "unterrichtsfreie Zeiten" genannt). Wenn du bis einschließlich 13.04.2009 das KPP machst, gibt es sicher keine Anerkennungsprobleme, aber ab dem 14.04. (erster Tag der Vorlesungszeit) muss der entsprechende Zeitraum vom LPA nicht anerkannt werden. Das wäre insbesondere dann frustrierend, wenn du vor dem 14.04. nicht auf mind. 30 Tage kommen würdest. Die <30 Tage wären dann für die Katz' gewesen (außer die PDL ist zuvorkommend), weil ein KPP-Abschnitt ja mind. 30 Tage betragen muss.
Gruß,
SuperSonic