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  1. #2781
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    nochmal eine kurze Frage zwischendrin:
    Wegen zwei tägiger Krankmeldung soll ich bis zum 30. machen, wobei auf der Bescheinigung nur bis zum 28. vermerkt ist (für mich geht das in Ordnung). Die LPA wird keine Probleme haben, wenn die Unterschrift der Bescheinigung erst nach dem letzten Tag gemacht wird oder? (ich frag nach,weil ich irgendwo mal gelesen habe, dass manche Ärger machen, wenn die Unterschrift vor dem letzten Tag gemacht wird.



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  2. #2782
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    kurze Frage: Ich mache gerade Zivildienst (technischer Dienst), und habe davor die FOS 12 gemacht. Bis Ende Mai bin ich noch mit dem Zivildienst beschäftigt, und fange ab September die FOS 13 an. Würde gerne die Zeit dazwischen mit einem Krankenplfegerpraktikum vertreiben.
    Jetzt hab ich gelesen das das Praktikum nach dem Abi absolviert werden muss.
    Mein Praktikum wäre zwar nach dem Fachabi aber vor dem eigentlichen Abitur.
    Beseht nun die Möglichkeit das es trotzdem angerechnet wird? (Ist ja kein Schulpraktikum?)
    Danke schoma ;)



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  3. #2783
    irgendwo dazwischen
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    Zitat Zitat von doni Beitrag anzeigen
    nochmal eine kurze Frage zwischendrin:
    Wegen zwei tägiger Krankmeldung soll ich bis zum 30. machen, wobei auf der Bescheinigung nur bis zum 28. vermerkt ist (für mich geht das in Ordnung). Die LPA wird keine Probleme haben, wenn die Unterschrift der Bescheinigung erst nach dem letzten Tag gemacht wird oder? (ich frag nach,weil ich irgendwo mal gelesen habe, dass manche Ärger machen, wenn die Unterschrift vor dem letzten Tag gemacht wird.
    Genau, probleme gibts, wenn du bis 30. machst, aber schon am 28. die Bescheinigung ausgestellt bekommst. Wenn du die 2 Tage nacharbeitest, geh ich mal davon aus, dass sie das bis zum 28. bestätigen, du bis 30. KPP machst und dafür die 2 Tage Pause nicht eingetragen werden.

    Gibt auch nen Punkt: Das Praktikum ist unterbrochen worden vom ... bis ...
    Wenn sie da diese 2 Krankheitstage eintrage, dafür bis 30. KPP bescheinigt wird, dann solltest du dir die Bescheinigung auch mit Datum vom 30. (oder später) geben lassen.

    Öhm, hoffe, das war jetzt verständlich.

    @bym: Solange du noch keinen Studienort hast, ist das LPA in dem Bundesland, wo du geboren bist, zuständig. Dort einfach mal nachfragen. Bei uns sind die sehr kulant (Sachsen-Anhalt), aber einige LPAs sind echt pingelig. Also bei deinem BL nachfragen, wenn möglich, KPP absoliveren und dann von denen bestätigen lassen, bevor du nen Studienplatz bekommst. Dann erkennt es auch das neue LPA an. Allerdings musst du da auch aufpassen, weil eben in einigen Bundesländern die KPP wohl nur ne bestimmte Gültigkeitsdauer haben (hier in S-A. auch wieder kulant, mir haben sie 8-9 Jahre alte Bestätigungen anerkannt)
    Miss you Mum



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  4. #2784
    Registrierter Benutzer
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    Muss man sämtliche Tätigkeiten ausführen, die einem aufgetragen werden?

    Etwa Dinge wie Eisholen, 100.000ste Wiederholungen der "Putz-Mal-Den-Wagen" Show, Bettpfannenreinigungen, etc.?
    Versteht mich nicht falsch, ich habe kein Problem dies im Sinne des "Praktikum" zu erlernen und auch mehrfach durchzuführen, aber ich möchte mich nicht als kostenfreie Arbeitskraft ausnutzen lassen.

    Ab wann ist es fair von mir zu sagen "Hey, ich werde dafür nicht bezahlt!"?



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  5. #2785
    Maximalinvasiv Avatar von Miyu
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    1. WBJ Knochenkommando
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    Was sind denn deiner Meinung nach die Aufgaben, fuer die du da bist, wenn nciht diese? Versteh mich nicht falsch, aber du bist "nur" Praktikant. Sicher, Verbandswechsel und sowas ist sicher spannender, aber der Wortsinn von Praktikant ist kostenfreier Arbeitssklave. Nein im Ernst: Du sollst ja stationsalltaegliche Aufgaben kriegen, und sowas gehoert nunmal auch dazu.



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