Hallo,
ich habe dieses Jahr mein Physikum bestanden (Ausland) und wollte nun meine ganzen Unterlagen ans LPA schicken. Und muss das nun zeitig machen, da sonst mein Physikum zu spät anerkannt wird und ich mich nochmal bei meiner "Heimatuni" bewerben muss.
Habe schon einen Studienplatz in NRW, sodass ich mich an das LPA in Düsseldorf wenden würde.
Könnte aber auch in meinem Geburtsbundesland Niedersachsen zum LPA gehen.
Habe aber jetzt was selten doofes festgestellt:
Ich habe 63 Tage KPP in Deutschland gemacht
und dann noch vom 1. bis 29.2 KKP in Indien.
Summa summarum wären es ja 90 Tage, aber einmal unter 30 und somit nichtig.
Allerdings ist das Blatt unterschrieben worden am 10.3 und zusätzlich habe ich noch von der Organisation die Bescheinigung, dass ich in diesem krankenhaus 6 Wochen lang gearbeitet habe.
Nur dachte ich damals, dass 1! Monat reicht, und es nicht 30 Tage sein müssen, ist meine Schuld, ich weiß.
Habe schon versucht in Indien einen neues Zeugnis zu bekommen.
Allerdings ist das Krankenhaus letztes gestürmt worden und existiert nicht mehr, Ärzte unauffindbar -.-
So gibt es für mich keine Möglichkeit mehr an neues KKP Zeugnis über 30 Tage zu kommen...
könnt ihr mir vll sagen, wie genau die das im Düsseldorfer LPA nehmen (oder in Niedersachsen). Soll ich einfach mal morgen anrufen, mein problem schildern und hoffen, dass sie human sind?
Die Unterschrift auf dem KKP Zettel ist auch vom 10.3 und meine Bescheinigung von der Organisation geht auch über 6 Wochen, nur ich in meiner Naivität habe gesagt, der Arzt muss das nur vom 1.2-29.2 ausstellen, obwohl ich länger da war.
Any help :/?!
Brauchst du das KPP nur um zum Physikum zugelassen zu werden? Dann ist es doch egal wenn du dein Physikum schon hast. Würd ich jetzt sagen.
Die höchste Form des Glücks ist ein Leben
mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
Erasmus von Rotterdam
Alles was ich getan habe, war für das zu kämpfen, an das ich geglaubt habe.
Muhammad Ali
hallo...
ich habe eine kleine frage - muessen jetzt auch die zahnmediziner das KKP machen? ich habe noch ein jahr vor mir, bis ich anfangen kann, zm zu studieren und koennte diese zeit ausnutzen, indem ich schon ein praktikum im krankenhaus mache
Nein, als Zahnmediziner braucht man kein Krankenpflegepraktikum. Die Referenz zu diesem Thema ist die Approbationsordnung für Zahnärzte.
Buchmacher - Wetten aller Art zu jedem Einsatz!!!