Es gibt zwar noch kein Logbuch für das KPP, aber eine Checkliste: http://www.bundesaerztekammer.de/dow...epraktikum.pdf
Es gibt zwar noch kein Logbuch für das KPP, aber eine Checkliste: http://www.bundesaerztekammer.de/dow...epraktikum.pdf
@WackenDoc,
ich studiere Medizin.
Es wurde hier nach dem Sinn des Pflegepraktikums gefragt und das konnte ich dazu beitragen.
Meine eigene Entscheidung hat es nicht gross beeinflusst, aber jeder ist ja bekanntlich anders.
Hallöchen, auch ich hab mal ne Frage zum Pflegepraktikum... Vll kann mir jemand helfen:
Also, ich habe direkt nach dem Abitur (2008) ein zwei monatiges Pflegepraktikum absolviert, weil ich es für meine Ausbildung zur Physiotherapeutin gebraucht habe. Wenn ich jetzt nächstes Jahr anfange zu studieren hätte ich noch massig Zeit die fehlenden 30 Tage zu absolvieren. Nun hab ich aber beim LPA Schleswig-Holstein gelesen, dass das Praktikum "zeitnah zum Studium" gemacht werden soll. Im § 5 und 6 ÄAppO steht nur, dass das Pflegepraktikum nach dem Abi gemacht worden sein muss...
Meine Frage ist nun: muss ich die 2 Monate nochmal machen oder gelten sie ?! (Sind ja nach dem Abi gemacht worden, nur eben nicht zeitnah...)
Wo willst du denn anfangen zu studieren?
Früher gab es mal diese Zwei-Jahres-Regel bei manchen LPAs, aber jetzt nicht mehr glaube ich. Wenn in der ÄAppO nichts mehr davon steht, solltest du auf der sicheren Seite sein.
Ist Schleswig-Holstein dein Geburtsbundesland? Wenn ja, die Bescheinigung an das LPA dort schicken und anerkennen lassen.
Wichtig ist ansonsten, dass es nicht nach einer bestimmten Zeit verfällt. Dies würde explizit irgendwo auf der Seite des LPA stehen. In Niedersachsen verfällt es wohl nach zwei Jahren. Ansonsten hängt es einfach davon ab, in welchem Bundesland zu am Ende studieren wirst. Es ist abhängig vom LPA.
Beraube niemanden seiner Hoffnung.
Vielleicht ist es das Einzige, was derjenige besitzt.
(Rumi)