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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #4281
    Diamanten Mitglied Avatar von Heerestorte
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    Zuständiges LPA anrufen und nachfragen.
    Meist steht das sogar auf der Internetseite des LPAs.



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  2. #4282
    Registrierter Benutzer
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    28.10.2013
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    Ist es eigentlich möglich, während des KPPs Arbeitslosengeld I zu beziehen? Denn irgendwie muss ich meinen Verdienstausfall auffangen



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  3. #4283
    die Ruhe vor dem Sturm.. Avatar von Arrhytmicin
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    Leipzig
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    PJ
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    531
    ALG 1 gibt's doch nur, wenn du vom Arbeitgeber gekündigt wirst, oder ?
    "Alle sagten: "Das geht nicht." Dann kam einer, der wusste das nicht, und hat es gemacht."



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  4. #4284
    Registrierter Benutzer
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    Genau, oder mit 3-monatiger Sperrzeit, wenn du selber kündigst.



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  5. #4285
    Registrierter Benutzer
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    17.07.2015
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    210
    Servus zusammen,
    Habt ihr nach Abschluss des Praktikums etwas geschenkt bekommen? Wenigstens etwas Geld?

    Werden Fehltage akzeptiert von der Uni? (natürlich mit Attest)

    Welche OPs durftet ihr mit anschauen? Durftet ihr auch in den OP-Saal?

    Ich finde, dreimonatige Arbeit im KH ist doch kein Praktikum mehr (nach den ersten Tagen gibts eh nichts Neues mehr) und sollte vergütet werden. Meine Arbeit und Qualifikationen entspricht locker denen einer Krankenpflegebeihilfe, die mind. 1000€ pro Monat verdienen. Dabei kriegt man keinen Cent und macht zu 95% die selbe Arbeit eines Krankenpflegers. Das ist natürlich Missbrauch.


    Gruß, Corvidae



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