K.A. ob das nur in Göttingen so ist, aber für Gö. muss das KPP 3 Monate und nicht 90 Tage betragen. Rein theoretisch könnte man es auch im Februar machen: Z.B. vom 6.2. - 5.3.: Würde als 1 Monat zählen. Dahingegen zählt 25.7.-23.8. nicht als 1 Monat, da 1 Tag zuwenig...
Zum Glück hat mir ein Komillitone das vorher gesagt.