Ich würde es mit der Stationsleitung besprechen.
Ich würde es mit der Stationsleitung besprechen.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3
Ich hatte da einmal die Stationsleitung gefragt, die meinten nur, das passt schon. So viel kommt da ja selbst bei 3 Monaten nicht zusammen. Die meist älteren Leute meinen es ja nur gut, und wenn es speziell für einen selbst ist, fand ich das auch ok.
"Laut Geschäftsanweisung darf auch ein Polizist Aufmerksamkeiten einzelner Bürger, die damit „den Dank der Allgemeinheit uneigennützig zum Ausdruck bringen“, im Wert von nicht mehr als zehn Euro annehmen."
http://www.tagesspiegel.de/berlin/ge.../11180524.html
"Dum spiro, spero"
Cicero
Hey Leute. ich habe eine Frage.. Kann man das Pflegeprakikum auch in der nicht Vorlesungsfreien Zeit absolvieren?
ich bin schon seit 1 Jahr fertig mit dem 4. Semester und diesem Jahr musste ich nur Klausuren bestehen. Also keine Pflicht verasntaltungen. Ich hatte zwar in den sommerferien für 2 Monaten ein Teil des Krankenpflegepraktikums gemacht, aber der letze Monat des Praktkums war im Dezember, also keine Vorlesungsfrei Zeit. Denkt ihr, dass dieser Monat nicht anerkannt sein wird?