teaser bild
Seite 444 von 946 ErsteErste ... 344394434440441442443444445446447448454494544944 ... LetzteLetzte
Ergebnis 2.216 bis 2.220 von 4729
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #2216
    Freizeitstudent Avatar von Strodti
    Mitglied seit
    09.08.2007
    Ort
    Nordwest
    Beiträge
    4.926
    Zitat Zitat von schmuggelmaeuschen
    also das du immer arbeitest darf nicht sein. Sprech die Stationsleitung unbedingt an. Ich glaub sogar per gesetz darf man max. 3Wochen am stück arbeiten. Eigentlich ist im kpp auch gesagt xxstd in 3Monaten...
    Ist leider nicht so einfach... Hier gilt das Arbeitszeitgesetz, bzw. bei unter 18-jährigen das Jugendarbeitszeitgesetz.

    Auszug: (Quelle: http://bundesrecht.juris.de/arbzg/in...4BJNE001901308)
    § 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
    (1) Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.
    (2) Für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen gelten die §§ 3 bis 8 entsprechend, jedoch dürfen durch die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen die in den §§ 3, 6 Abs. 2, §§ 7 und 21a Abs. 4 bestimmten Höchstarbeitszeiten und Ausgleichszeiträume nicht überschritten werden.
    (3) 1Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. 2Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.
    (4) Die Sonn- oder Feiertagsruhe des § 9 oder der Ersatzruhetag des Absatzes 3 ist den Arbeitnehmern unmittelbar in Verbindung mit einer Ruhezeit nach § 5 zu gewähren, soweit dem technische oder arbeitsorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen.


    Das ist die Mindestregelung. Bessere Bedingungen können im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung (Rahmendienstpläne etc.) vereinbart worden sein und sind Hausspezifisch.

    Edit: Ich seh gerade, dass du von einer Regelung in deinem Praktikumsvertrag geschrieben hast. Die gilt dann natürlich. Weiterer Ansprechpartner (falls du mit deiner Leitung nicht weiter kommst) wäre der Betriebs- oder Personalrat, bzw JAV.
    Geändert von Strodti (27.11.2008 um 18:11 Uhr)



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #2217
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    28.05.2008
    Ort
    H/VIE
    Beiträge
    270
    Ja, du kannst das KPP in 40 und 50 Tage aufteilen. Ist alles egal, solange es mindestens 30 Tage am Stück sind.
    Wäre allerdings blöde, wenn er es so aufteilt, da er dann insgesamt 30 Tage zu viel gearbeitet hätte, da ihm jeweils die Differenz von 30 zu 40 bzw. 50 Tagen nicht angerechnet würde.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  3. #2218
    Registrierter Benutzer Avatar von CNSVX
    Mitglied seit
    01.01.2007
    Beiträge
    780
    Zitat Zitat von Crazy Bird
    Wäre allerdings blöde, wenn er es so aufteilt, da er dann insgesamt 30 Tage zu viel gearbeitet hätte, da ihm jeweils die Differenz von 30 zu 40 bzw. 50 Tagen nicht angerechnet würde.
    ? Ne... natürlich bekommt er 40 Tage anerkannt, wenn er 40 Tage gemacht hat.
    Wenn er einmal 40 und einmal 50 Tage macht, dann ist das KPP absolviert.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  4. #2219
    examinierte Laborratte Avatar von schmuggelmaeuschen
    Mitglied seit
    15.07.2007
    Ort
    Bonn
    Semester:
    12. Fastarzt
    Beiträge
    2.628
    @Strodi:
    ich glaub du hast mich falsch verstanden, mit 3wochen am stück meinte ich, 3 wochen ohne we, sprich 18Tage ohne pause...

    Aber egal du machst ein unbezahltes praktikum, da solltest du schon drauf achten, nicht total ausgebeutet zuwerden.
    In meinen kpp sind dauernt meine dienst ohne fragen getausch worden, dann hatte ich eine woche lang früh,spät, früh, spät. Wenn es stressig war und du 1 oder 2 std länger bleiben musst bist du erst halb elf zuhause, wenn du dann am nächsten morgen wieder um 5 raus musst schlaucht das. Ich hab dann nach 2wochen einfach bei nem tausch gesagt, "nein, das geht nicht, ich muss da arbeiten". Es gab ne diskussion, ich hab mich durchgesetzt und danach wurde ich immer gefragt, ob ich tauschen kann (wenn man mich fragt tausche ich immer wenns geht). Also manchmal muss man einfach zeigen, dass man weiß was für rechte man hat und dass man nicht alles mit sich machen lässt.


    Im kpp soll man die pflege kennen lernen, dazu gehört grundpflege, bettpfannen und überstunden (nur mal die neg. seiten), aber auch, dass du ähnliche arbeitsbedingungen hast. Deshalb stehn dir pro monat ca 6freie tage (von haus zu haus leicht verschieden) und der Dienstplan ist verbindlich. Man sollte sich nicht alles gefallen lassen.
    Ich schulde dem leben das Glänzen in meinen Augen



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  5. #2220
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    11.02.2008
    Beiträge
    136
    hallo,

    mal eine frage zum kpp auf die ich bisher keine antwort finden konnte: mindestens 30 tage am stück ist klar, die arbeitszeit SOLLTE dabei 8 stunden betragen. mal angenommen ich habe eine praktikumsstelle die mich maximal 25 stunden in der woche arbeiten lassen wollen - wäre es möglich das praktikum um soviele tage zu verlängern, dass es von den stunden am ende identisch zu 30 tagen zu je 8 stunden sind. oder anders gefragt: WO WERDEN EXAKT DIE BENÖTIGTEN STUNDEN FESTGELEGT? ich lese immer nur von den regelungen der tage - die stunden pro tag werden dabei immer als "üblicherweise" etc. angeben. hab auf der page des für mich zuständigen LPA (NRW) nach offiziellen richtlinien oder ähnlichem gesucht, jedoch keinen erfolg gehabt. vielen dank fü eure antworten.

    grüße,

    JGA



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]

MEDI-LEARN bei Facebook