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  1. #4076
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    Vielen Dank für eure Hilfe! Also ich habe mal für Baden-Württemberg nachgeschaut. Es scheint, dass dieses (für mich relevante) Bundesland von Kalendertagen ausgeht: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/...erk-krkpfl.pdf

    Somit wäre, glaube ich, in meinem Fall alles ok.



  2. #4077
    Registrierter Benutzer Avatar von Luciferase
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    Kann man eigentlich davon ausgehen, dass wenn unter dem Punkt "Unter welchen Voraussetzungen wird ein Krankenpf
    legedienst i.S. des § 6 Abs. 1
    ÄAppO angerechnet? "
    nichts mehr von der Zweijahresfrist steht, die Verfährung des KPP aufgehoben wurde?



  3. #4078
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    Zitat Zitat von Charro Beitrag anzeigen
    Vielen Dank für eure Hilfe! Also ich habe mal für Baden-Württemberg nachgeschaut. Es scheint, dass dieses (für mich relevante) Bundesland von Kalendertagen ausgeht: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/...erk-krkpfl.pdf

    Somit wäre, glaube ich, in meinem Fall alles ok.
    Wenn Du vor dem 1. Staatsexampen nicht wechselst und in Ba-Wü bleibst, dann ist das sicherlich ok. Ich wollte mein KPP halt so, dass es quasi bei allen LPAs im gesamten Bundesgebiet keine Probleme aufwirft. Man weiß ja nie was so kommt......



  4. #4079
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    Mache mein KPP vom 1.08 - 31.09 . Das wären dann doch theoretisch 2 Monate - oder doch eher 40 Tage. Bei der pdf da oben (LPA BaWü) steht doch "Unterbrechungen sind gesondert auszuweisen und können nicht berücksichtigt werden. Dabei werden alle Tage gezählt, also auch Wochenenden und Feiertage" Die wissen doch in dem Falle gar nicht, wann oder ob ich denn Wochenende hatte (steht ja nirgends) oder verstehe ich da jetzt was falsch ? Und mit der Unterschrift von der PDL auf dem Formblatt stehen hier auch zweierlei Sachen: einmal während des KPP und einmal erst nach einem abgeschlossenen KPP. Ich würde die Unterschift halt während des praktikums holen, da ich die letzten beiden Tage frei habe, oder wäre das doch eher ein Fehler?



  5. #4080
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    Zitat Zitat von Absolute Arrhythmie Beitrag anzeigen
    Das weiß doch das LPA nicht, welche PDL für welche Abteilung zuständig ist. Es gibt in jedem (deutschen) Krankenhaus ne PDL, oder nen Pflegedirektor, oder ne Oberin. Die "Oberschwester" ist die Stationsleitung, das wird nicht reichen. Frag halt mal eben diese Oberschwester, an wen du das zur Unterschrift weitergeben kannst. Meist hat die PDL auch irgendwo im Haus ein eigenes Büro, wo du hinspazieren und den Wisch vorlegen kannst.

    Danke für deine Antwort. Das habe ich auch gedacht. Ich wüsste auch wer die Pflegedienstleitung ist, aber die stellt sich nun quer, weil die der Meinung ist, dass es die Stationsleitung unterschreiben soll...da man nun mal auf dem Wisch auch angeben muss, was genau man als Praktikant gemacht hat. Da hat die PDL ja keinen Plan.

    Ich hab beim LPA BaWü angerufen, aber die Frau die für HD zuständig ist, war natürlich nicht da und wird auch nicht mehr vor Ablauf meines Praktikums da sein -.- (Letze Woche nur besetzt...super)

    Die Frau die für Freiburg zuständig ist, meinte dass die Stationsleitung das ruhig unterschreiben kann..?? Mir kommt dass immer noch sehr komisch vor, aber ich krieg niemanden anderen erreicht. -.-

    Wenn die zwei Monate hier nicht anerkennt werden, spring ich aus dem Fenster...



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