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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #4576
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    Ich denke (weiß es aber nicht !!!!), dass die LPA nur die Daten von deinem Medizinstudium (ein)sehen.

    Mir wären aber jegliche Aussagen aus dem I-net diesbezüglich zu ungewiss und würde die LPA Stuttgart direkt fragen.
    (Telefonisch oder per Mail)
    Gerade die Mitarbeiter der LPA Stuttgart habe ich als sehr freundlich in Erinnerung und sie antworten auch sehr zeitnah auf E-mails.



  2. #4577
    Registrierter Benutzer Avatar von Migole
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    In NRW war das kein Problem. Die interessiert eigentlich nur die Zeit des Medizin-Studiums



  3. #4578
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    40
    Ich danke euch beiden herzlich für die Antwort. Am Dienstag werde ich mal beim LPA anrufen und nachfragen, ob der Zeitraum relevant ist.
    Schöne Ostertage noch!



  4. #4579
    Registrierter Benutzer
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    Hallo Leute,

    Ich habe eine Frage bzgl des Pflegepraktikums. Es ist so, dass ich momentan auf der chirurgischen Gyn arbeite und dort auch viel mit Ausscheidungen zutun habe. Ich stille mein Kind aber noch und habe nun gelesen, dass Stillende der Umgang mit Blut, Kot, Urin etc. untersagt ist. Gilt denn diese Regel auch für mich? Da ich ja erst ab Oktober studiere, bin ich dort lediglich Praktikantin und nicht Studentin.

    Mein Kind ist aber auch schon über 1 Jahr alt und trotzdem stillt er noch recht häufig. Ich wollte ja schon gerne mal Blut abnehmen oder so, falls das überhaupt erlaubt ist, aber nun scheint es so, dass ich kaum etwas machen darf. Ich möchte ja mein Kind auch nicht gefährden, aber was mache ich denn auf der Station dann überhaupt? Ich fühle mich momentan eh schon als würde ich die Pfleger eher belasten anstatt entlasten.

    Falls ihr euch damit auskennt, würde ich mich freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könnt. Liebe Grüße



  5. #4580
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Schau mal in´s Mutterschutzgesetz (gibt es inzwischen Online). Ja, gilt auch für Praktikanten sofern das zur Berufsausbildung oder dem Studiengang gehört.

    Blutabnehmen ist für Pflegepraktikanten nicht vorgesehen. Das wirst du später noch bis zum Erbrechen machen.

    Nutz die Gelegenheit, die Dinge nicht zu tun, die du laut Mutterschutzgesetz nicht machen darfst. Es ist ein unbezahltes Pflichtpraktikum und dir wird eh keiner irgendwas danken.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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