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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #4581
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    Hi, hatte mein Pflegepraktikum nun in den Ferien fertig gemacht. Da ist nur der Stempel und die Unterschrift auf der Bescheinigung drauf. Reicht das überhaupt ?

    Hatte gelesen, dass die Station am besten drauf muss und sowas....

    Wie sah das bei Euch aus? Reicht Stempel + Unterschrift?

    LG



  2. #4582
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    Wenn die Station draufstehen müsste, gäbe es ein entsprechendes Feld im Formular Also mach dir da mal keine Sorgen.

    Im Ausnahmefall, dass du z.B. an einer Rehaklinik oder einer psychiatrischen Klinik warst, und deshalb Zweifel daran entstehen könnten, dass du dort tatsächlich "überwiegend Tätigkeiten der Grund- und Behandlungspflege" durchgeführt hast, könnte es natürlich sein, dass das LPA nähere Informationen von dir will. Deshalb empfiehlt es sich, genau wie auch später bei den Famulaturzeugnissen, die Zeugnisse zeitnah beim LPA abzeichnen zu lassen. Das empfiehlt sich immer - schon alleine deshalb da erstaunlich viele Studenten nicht in der Lage sind, die Dauer ihrer Praktika korrekt zu berechnen



  3. #4583
    Registrierter Benutzer
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    Hallo Jungs und Mädels,

    bin gerade etwas frustriert... ich arbeite seit mittlerweile knapp 3 Wochen auf meiner Station und wurde nun gestern von der Stationsleitung zur Seite genommen und mir wurde gesagt, dass einige Pfleger nicht mit meiner Arbeit zufrieden wären und ich nicht wie die üblichen Praktikanten meine Arbeit verrichten würde. Mir fehle es am Blick für das Wesentliche. Nun war ich etwas baff, denn ich habe immer das gemacht, was ich soll, habe von mir aus immer Arbeiten gesucht. Die Arbeit hat mir Spaß gemacht und ich dachte, ich käme mit den Schwestern auf Station klar. Es gab hier und da eine, die mir unsympathisch war, aber so ist das ja überall. Jedenfalls hat sich nie jemand negativ über mich geäußert. Im Gegenteil, ich habe mich immer erkundigt, ob meine Arbeit so okay ist, und ob ich noch etwas verbessern sollte. Wurde immer verneint. Man hatte aber keine Zeit, oder keine lust mir etwas zu zeigen, und bei manchen Damen durfte ich gar nichts. Aufgrund dessen hatte ich vorgehabt von selbst zu wechseln, aber ich dachte, die letzten 5 Wochen bekäme ich rum.

    Nun ja, nun der Vorfall gestern. Die Pflegedienstleitung wollte mich nun auf die Onkologie schicken, um da die Wochen zu arbeiten. Es war okay für mich. Aber gestern nachmittag rief sie mich an, dass man mich nicht mehr weiter beschäftigen könne, da ich mein Kind noch stille. Das war ein Schlag ins Gesicht.

    Ich habe von Anfang an mit offenen Karten gespielt und das immer wieder gesagt. Und letzte Woche habe ich aufgrund des veränderten Mutterschutzgesetzes die Pflegedienstleitung noch einmal darauf angesprochen. Sie meinte, dass das kein Problem wäre ausser bei infektiösen Patienten. So weit so gut. Aber nun das. Man hat mich also entlassen, weil ich stille und das, obwohl ich schon 3 Wochen dort gearbeitet habe.

    Ist denn das rechtens. Ich habe ja einen Vertrag bis Ende Juli und mich aufgrund des Stillens nicht zu beschäftigen bzw. zu kündigen ist ja schon fast diskriminierend.
    Habe ich denn nun irgendwelche Rechte oder muss ich das jetzt so akzeptieren?

    Des weiteren habe ich auch nicht gedacht, dass ich das Praktikum nicht machen darf, nur wegen dem Stillen. Wir hatten ja auch viele Schwangere, die dort gearbeitet haben.

    fasssungslos....



  4. #4584
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    Hat deine Einrichtung wo du arbeitest einen Betriebsrat ? Denn als Praktikantin und vor allem weil du ja einen Vertrag hast gehörst du zum Personal. Wenn ja würde ich dort einen Termin ausmachen und den Fall schildern.



  5. #4585
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Die Gleichstellungsbeauftragte ist dafür zuständig. Den Betriebsrat interessiert es in der Regel wenig.
    Stillende Frauen sind Schwangeren (fast) gleichgestellt und es gibt keinen Grund sie komplett nicht zu beschäftigen. Du darfst halt ein paar Sachen nicht machen. Andererseits bist du "nur" Praktikant und es gibt nicht einmal einen echten Katalog mit Tätigkeiten die du durchgeführt haben musst.

    Wenn man mal genauer in´s Mutterschutzgesetz schaut, ist das erste Ziel, die Arbeit so zu gestalten, dass auch Schwangere weiter beschäftigt werden können. Der nächste Schritt wäre eine Umsetzung auf eine andere Arbeitsstelle. Und erst im letzten Schritt das Beschäftigungsverbot.

    Wenn du´s richtig durchziehen willst, sollen die dir erstmal die Gefährdungsanalyse zeigen, aus der hervor geht, dass du als Stillende nicht als Pflegepraktikant arbeiten kannst.
    Der Betriebsarzt kann dich auch unterstützen.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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