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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo,

    wahrscheinlich ne dumme Frage...

    Wenn ich nach einem Jahr den Arbeitgeber wechsle, bin ich in der Vergütungstabelle wieder auf der Stufe 1 oder schon auf der 2?



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  2. #2
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Damals im TVÖD ist man nach Betriebszugehörigkeit bezahlt worden, so dass es durchaus sein konnte, dass der Ossi im 5. Jahr weniger verdiente als der im zweiten, weil er die Stelle wechselte. Die MB-Verträge sehen aber alle (?) eine Bezahlung nach Berufserfahrung vor, dabei wird man sogar bei Fachrichtungswechsel dennoch in den höheren Stufen weitergeführt.



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  3. #3
    endlich fertig! Avatar von lala
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    Zitat Zitat von Muriel Beitrag anzeigen
    .. dabei wird man sogar bei Fachrichtungswechsel dennoch in den höheren Stufen weitergeführt.
    ...nicht unbedingt....leider.....

    Das SOLLTE inzwischen hoffentlich überall so sein. Zumindest in Ä1 -
    wenn man einen 2. FA macht wird man i.d.R. wieder in Ä1 (dann aber zumeist Stufe 5) eingruppiert.



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  4. #4
    Los! Tanz deinen Namen! Avatar von Leelaacoo
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    Wo bin ich? Hier? Wo ist das? Und wieviele?
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    Stimmt...ich wurde nach Wechsel aus der Inneren in die Chirurgie problemlos in (damals) Stufe 3 eingruppiert...und FA ist der Threadersteller wohl nicht, dann betriffts ihn nicht. Wobei ich schon verstehen könnte, warum z.B. ein FA-Internist bei einer weiterem FA (z.B. Chirurgie) nicht in die FA-Gruppierungen fällt...und halt Ä1 Stufe 5 bekommt...sonst wär er ja mit den FÄ der Chirurgie gleichgestellt und man sollte gleichwertige Kenntnisse erwarten, die er/sie ja aber erst erwerben müsste...da finde ich Stufe 5 schon ok.

    LG Lee
    (wann fängt Stufe 5 nochmal an, ab Beginn des 6ten WB-Jahres?)



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