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Geändert von klytämnestra007 (27.08.2011 um 19:26 Uhr)
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Nein, dein Gutachten geht ja auch nicht an das Dekanat, sondern an das Studierendensekretariat - zumindest kenne ich das von den 2-3 Unis, mit denen ich gesprochen habe nur so. Allerdings handhaben die Unis das dann eigenständig so, dass deine Begründung von Person XY geprüft wird. Manchmal wird das interdisziplinär mit med. + jeweiligen Fach der Begründung gemacht, manchmal nur von der Verwaltung des Studierendensekretariats. Warum soll man die zuständige Person nicht kennen dürfen?
Simulationspatientenprogramme passen in der Tat zum Theater, die Frage ist nur in wieweit es dort überhaupt Forschungsprojekte zu gibt und man die objektiv betrachtet als wichtig klassifizieren kann - denn das sollen die Gutachter ja angeblich tun.
Hinzu kommt, dass du wärend deines Studium schon in die Richtung geforscht haben musst und bei vielen Universitäten ist dann auch min. eine Veröffentlichung notwendig, wenn du nicht gerade promovierst, damit wissenschaftliche Gründe überhaupt anerkannt werden.
Deine weiteren Ausführungen sind zwar ganz schön, haben allerdings nichts mit wissenschaftlichen Gründen zu tun, daher würde ich mich in deiner Begründung auch eher auf das Wesentliche fokusieren.
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Geändert von klytämnestra007 (27.08.2011 um 19:23 Uhr)
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