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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Herzschamane
    Mitglied seit
    28.02.2005
    Ort
    Deichschafland
    Semester:
    6.WBJ Wunderheilung
    Beiträge
    2.599

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    Der Verdienst ist abhängig von der Art des Gutachtens, da gibt es bestimmte Tabellen. Ob du das nebenberuflich machen kannst, das solltest du mit deinem Arbeitgeber abklären. Für klinische Gutachten ist meistens ja auch eine gewisse Diagnostik notwendig, da musst du abklären, wo du diese dann machst und was dafür berechnet wird.



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  2. #7
    unsensibel Avatar von Lava
    Mitglied seit
    20.11.2001
    Ort
    schon wieder woanders
    Semester:
    FA
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    30.094
    Für Gutachten nach Aktenlage bekommt man zwischen 10 und 70 Euro.

    Das meiste was wir machen sind auch Anfragen von Versicherungen. Wir kriegen die Gutachten aber zugeteilt vom leitenden OA. Also wir MÜSSEN die machen. Wir kriegen auch nicht das volle Geld, sondern nur etwa die Hälfte
    "tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami



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  3. #8
    endlich fertig! Avatar von lala
    Mitglied seit
    25.03.2002
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    Zitat Zitat von Lava Beitrag anzeigen
    Für Gutachten nach Aktenlage bekommt man zwischen 10 und 70 Euro.

    Naja das kannst du jetzt so pauschal nicht sagen
    Kommt immer auf Auftraggeber, Art und Umfang an....private Unfallversicherungen zahlen gut, BG eher mäßig, Gerichte auch oft schlecht....(außer umfangreiche Unterbringungsgutachten und forensische GA vielleicht).



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  4. #9
    Dunkelkammerforscher
    Mitglied seit
    20.08.2004
    Ort
    Im schönen Süden
    Semester:
    das war mal...
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    3.755
    Wie schon gesagt, ein Gutachten wird eigentlich immer von einem FACHARZT gemacht. Insofern kannst du nicht einfach nebenher mal ein paar Schreiben. Zugewiesene und "beaufsichtigte" Gutachten muss eigentlich jeder AA mal machen und wird in den meisten WBOs auch gefordert.
    In meiner Abteilung bekommen wir eigentlich fast das gesamte Geld, in anderen Abteilungen bekommt der AA gar nichts.



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  5. #10
    an apple a day ... Avatar von apple
    Mitglied seit
    09.05.2005
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    Beiträge
    3.827

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    Ist wohl in jedem Fach etwas anders, in der Psychiatrie muss man für den Facharzt Gutachten machen, nicht nur Reha oder Betreuungsgutachten, sondern auch größere (strafrechtliche oder zivilrechtliche) für Gerichte, wobei es jetzt wohl laut Weiterbildungsordnung keine Mindestanzahl mehr gibt. Die verteilt unser Chef und die OÄ wenn sie nicht alle schaffen, da es ziemlich viele sind, die bei uns ankommen, manchmal müssen auch welche abgelehnt werden, weil es keiner zeitlich schafft. Ich hab schon in meinem 1. WBJ ein größeres Gutachten gemacht. Dafür muss man bei uns bei der Uni einen Antrag auf Nebenbeschäftigung stellen und den nach 1 Jahr verlängern. Damit darfst du dann nebenbei so viele Gutachten machen wie du willst, wobei dann immer ein OA oder der Chef mit verantwortlich ist und sich die Patienten mit anschaut. Bei den größeren verdient man auch recht viel, ich mach jetzt mein 3., bei den zwei vorherigen hab ich für ca. 15 Seiten am Ende netto (also nach Abzug des Anteils für die Klinik und für den OA) ca. 900 € rausbekommen. Dabei ist es auch egal wie weit du in deiner Ausbildung bist, wobei natürlich die ganz schwierigen Sachen (meist forensisches Zeug) die OÄ machen, aber vor 2 Wochen "durfte" ich auch alleine als Gutachter bei einer Verhandlung auf`s Gericht, weil der Chef, mit dem ich das Gutachten geschrieben hatte, keine Zeit hatte, das war schon etwas komisch, dort neben der Staatsanwältin zu sitzen und dem Richter und allen anderen Anwesenden mein Gutachten zu erklären, aber es ging eigentlich. Insgesamt ist es ein ganz netter Zuverdienst, aber es kostet auch viel Zeit mit Einbestellung und Untersuchung der zu begutachtenden Personen, Einforderung aller Befunde, dem Schreiben des Gutachtens und dann meistens noch dem Beiwohnen des Prozesses, der auch mal am anderen Ende des Bundeslandes stattfinden kann



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