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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    in Sachsen bezahle ich an ZVK 2,5% meines Bruttolohns



  2. #7
    Dunkelkammerforscher
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    Im schönen Süden
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    das war mal...
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    Zitat Zitat von Sealwolf Beitrag anzeigen
    hallo!
    2. der zvk-beitrag, auch als berufseinsteiger, unvermeidbar ist (aussagen
    zvk selber, arbeitgeber sowie kollegen)
    Ist zumindestens in BW wieder anders:
    Bei Zeitverträgen kann man sich befreien lassen, dann wird nur der Arbeitgeberanteil abgezogen (insofern ist es richtig, dass es keine komplette Befreiung von der ZVK gibt), jedoch nur wenn man weniger wie 5 Jahre an einem öffentlichen Haus arbeitet. Ab dem 5. Jahr muss man einzahlen, Auszahlungen gibt es erst wenn man min. 5 Jahre einbezahlt hat.



  3. #8
    Registrierter Benutzer
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    62
    Ich würde hier gern anknüpfen.
    Ich zahle derzeit unglaubliche 4,2% (vom Brutto) in die Pflicht-Zusatzversorgungskasse (kommunales Haus Sachsen-Anhalt). Das bedeutet, dass der AG nur 0,2% einzahlt (bei 4,4% Gesamtabgabe). Für mich sind das jeden Monat fast 180€, für den AG ein lumpiger Kleinstbetrag.
    Kann das denn jeder AG selbst festlegen oder ist das Ländersache und dann eben von Bundesland zu Bundesland verschieden?
    Gibt es hier evtl. jemanden aus Sachsen-Anhalt, der diesen riesigen Anteil im Vergleich zu anderen Arbeitgebern bestätigen kann?
    Danke schon mal für eure Hilfe



  4. #9
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    VBL stört mich auch EXTREM. Gibt aber wohl keinen Ausweg.



  5. #10
    Registrierter Benutzer
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    62
    Mit der Verpflichtung habe ich mich (mittlerweile) abgefunden.
    Mich wundert nur die Verteilung der Abgaben.
    Vielleicht hat ja noch jemand eine Antwort auf meine Ursprungsfrage?



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