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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Danke für die Antwort. Dann werde ich mal meinen zukünftigen Arbeitgeber nach einem Infoblatt über die Berufshaftpflichtversicherung fragen.

    Hat man denn diese Absicherung über das Versorgungswerk automatisch? Oder schließt man die auch zusätzlich ab?!?



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  2. #7
    Feddich ;)
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    Soweit mir bekannt, hat jedes Versorgungswerk eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit (aber erst bei vollständiger Unfähigkeit, als Arzt zu arbeiten). Die genauen Regelungen entscheiden sich allerdings von Versorgungswerk zu Versorgungswerk, Genaues findest du in der jeweiligen Satzung.



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  3. #8
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Zitat Zitat von ChillenMitBazillen Beitrag anzeigen
    (aber erst bei vollständiger Unfähigkeit, als Arzt zu arbeiten).
    Was wichtig ist. Der Verweisungsausschluss muss man bei jeder BU, die man privat abschliesst, drin haben. Ansonsten kann man dich darauf verweisen, dass du ja zB noch Gutachten schreiben kannst oder sonstwas. Eine 100% BU für den Beruf des Arztes mit all seinen Facetten anerkannt zu bekommen dürfte verdammt hart werden. Und nicht sehr erstrebenswert sein.
    Die vernübftigen privaten BUs sichern die "zuletzt ausgeübte Tätigkeit als Arzt" ab, also muss ein Chirurg, der sich beide Hände abhackt, nicht als Psychiater arbeiten, weil er das ja theoretisch noch kann....



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  4. #9
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    Die vernübftigen privaten BUs sichern die "zuletzt ausgeübte Tätigkeit als Arzt" ab
    Ist seit min. 10 Jahren nicht mehr relevant, da abstrakte Verweisung so was von nicht mehr existent auf dem Markt ist. Es sei denn Sie haben Ihre BU in den 90ern abgeschlossen und seither nicht mehr prüfen lassen.
    Bitte vergessen und vernünftigen Berater suchen, das ist schon lange nicht mehr das Thema. Hab ich auch glaub schon mal geschrieben hier (oder doch woanders?)... geh jetzt Schnee schippen



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  5. #10
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    Sicher ist man im Angestelltenverhältnis durch den Arbeitgeber Haftpflichtversichert, für alle Tätigkeiten die man für den Arbeitgeber ausführt.

    Allerdings werden die meisten halt auch in Ihrer Freizeit nicht gänzlich kein Arzt mehr sein, und ob man ein versicherungswertes Risiko darin sieht, einem Familienmitglied Abends mal schnell den Impfstatus auf den neuesten Stand zu bringen oder Samstag Nachmittag sich kurz den kranken Nachbarn anzuschauen muss jeder selber wissen.



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