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Hi!
Hab mal 'ne Frage:
Wenn ich mich in der Ausbildung befinde und einen Studienplatz aufgrund meiner gesammelten Wartesemester bekomme, diesen aber nicht anneheme, da ich die Ausbildung nicht abbrechen möchte, habe ich doch im Anschluß ein Anrecht auf einen Studienplatz ??! Oder liege ich da ganz falsch?!
MfG, Tom
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Kognitive Sollbruchstelle
Da liegst du falsch.
Anrecht hast du in einem solchen Falle nur während Zivi oder Bund (FSJ o.ä. weiss ich jetzt nicht). Bei einer Ausbildung nicht.
Gruß,
Sebastian
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