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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Premium Mitglied Avatar von Master Tom
    Mitglied seit
    04.03.2002
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    162
    Hi!
    Hab mal 'ne Frage:
    Wenn ich mich in der Ausbildung befinde und einen Studienplatz aufgrund meiner gesammelten Wartesemester bekomme, diesen aber nicht anneheme, da ich die Ausbildung nicht abbrechen möchte, habe ich doch im Anschluß ein Anrecht auf einen Studienplatz ??! Oder liege ich da ganz falsch?!


    MfG, Tom



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  2. #2
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
    Mitglied seit
    04.04.2002
    Semester:
    OA
    Beiträge
    10.912
    Da liegst du falsch.
    Anrecht hast du in einem solchen Falle nur während Zivi oder Bund (FSJ o.ä. weiss ich jetzt nicht). Bei einer Ausbildung nicht.

    Gruß,
    Sebastian



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