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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage nach euren Erfahrungen mit der Umsetzung des Tarifvertrags TVÖ nach den Neuerungen von Mitte 2010.

    Folgende Situation: wir (UCH) arbeiten unter der Woche inklusive Freitag in 24h Schichten, aslo 16,5h Bereitschaftsanteil. Die Dienste am Samstag und Sonntag sind jeweils 12h von 07:00 bis 19:00 und 19:00 bis 07:00 am nächsten Tag, also 4 Stück davon an einem Wochenende. Von den Wochenenddiensten werden jeweils 8h als Regeldienstzeit gewertet, die restlichen 4h sind Bereitschaftszeit.
    Wenn man in 4 aufeinanderfolgenden Monaten jeweils eine Nachtschicht am Sa/ So gemacht hat, bekommt man einen Schichtdienstzusatzurlaubstag, also max. 3 im Jahr.
    Auf unsere Nachfrage bei der Verwaltung ,was denn jetzt mit den tarifvertraglich 2 zusätzlichen Urlaubstagen ist, hieß es, unsere Klinik gelte als Schichtdienstabteilung, weshalb auf uns die tarifliche Regelung nicht zutreffe. Will heißen, man ist (nach Rückfrage mit dem Arbeitgeberbund) der Meinung, die unter der Woche und am Wochenende anteilig geleisteten Bereitschaftsdienststunden, die gesammelt werden könnten, wiegen weniger als die Tatsache, daß 4 Dienste am Wochenende als Schicht zählen.
    Jetzt muß man dazu sagen, daß wir wirklich viele Dienste machen, die meisten von uns diese 288 Stunden Bereitschaftsdienst derzeit locker in einem halben Jahr zusammenhaben. Wenn man aus irgendwelchen Gründen nicht die Voraussetzungen für die Schichtzusatztage erfüllt, bekommt man aber trotzdem die 2 Tage vom TVÖ nicht...

    Ich find's frech. Hat irgendwer Erfahrung mit solcherlei Auseinandersetzungen? Ich denke, ich werde mich mal in Absprache mit den Kollegen an den MB wenden, aber ich wollte mal hören, ob irgendwer genauer Bescheid weiß?

    Dankeschön!



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  2. #2
    Exil-Rippenspreizer Avatar von emergency doc
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    Ich kenns zwar nur aus dem Bereich AVR-Caritas, aber ich verstehe die (vermutlich ähnliche) Passage so, daß man entweder das eine oder das andere bekommt. Also entweder Zusatzurlaubstage für Nachtarbeit/Schichtdienst oder Zusatzurlaubstage für Bereitschaftsdienst zu Nachzeiten. Ist hier jemand, der in einer MAV/Betriebsrat ist, und Näheres weiss?
    .oO°Oo. The Secret Order of the ^v^ .oO°Oo.
    Für jedes komplexe Problem gibt es eine Lösung, die einfach, bestechend und falsch ist
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  3. #3
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    Wir machen aber eben beides, ich folgere daraus selbstverständlich vollkommen unvoreingenommen und unparteiisch, daß wir auch beides bekommen müßten.
    Bzw wenigstens die, die nicht die Schichtzusatztage bekommen, diese 2 Tage bekommen.
    Wir erreichen alle mehr als 500 Bereitschaftsdienststunden in dieser relevanten Nachtzeit, dazu kommen diese Wochenendschichten und Rufdienst ist noch garnicht beachtet. Jedenfalls arbeiten wir ziemlich viel, das auch (noch) gerne, daher würde ich diese 2 Tage nur als gerecht empfinden.

    Die Dame von der Verwaltung konnte mir aber zB nicht sagen, worauf die Einstufung Schichtbetrieb oder nicht beruht. Rein stundenmäßig sind's mehr Bereitschaftsdienststunden.



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  4. #4
    Banned
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    Das ist relativ einfach. Grundsätzlich tut die Verwaltung immer das, was weniger kostet, auch wenn dabei die Arbeitnehmer mehr oder weniger veräppelt werden. (Die kapieren es einfach nicht, die Verwalter, dass man nicht ewig die Leute vergraulen und andere einstellen kann - nun gut, sie werden bald sehen, was sie von ihrer Kurzsichtigkeit und ihrer dümmlichen und unwirtschaftlichen Sparwut haben). Wenn es aber illegal ist (und es hört sich schwer danach an), kann man denen durchaus ans Bein pinkeln. Ich empfehle, die Verwaltung zu einer offiziellen Stellungnahme aufzufordern. Die sollen schriftlich begründen, wie der Dienst eingestuft wird, welche Zusatzurlaubstage für wen anfallen (oder eben nicht) und wie genau das berechnet wird. Sobald die schriftliche Stellungnahme vorliegt, schickst Du sie einfach zum Marburger Bund, und deren Juristen prüfen das Ganze. Die Stellungnahme kann nicht verweigert werden, weil der Arbeitnehmer das Recht auf eine detaillierte Auskunft hat.



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  5. #5
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Zitat Zitat von feylinia Beitrag anzeigen
    wir (UCH) arbeiten unter der Woche inklusive Freitag in 24h Schichten, aslo 16,5h Bereitschaftsanteil.
    Es gibt keine 24h-Schichten. Schichtdienst bedeutet Arbeitszeit ohne Bereitschaftszeit, das kann so nicht korrekt sein.
    Damit stünden Euch zwar die zusätzlichen 2 Urlaubstage zu, dafür verliert Ihr die Schichtdienstzuschläge.
    Es KANN nicht beides geben; entweder Ihr bekommt die zusätzlichen Schichtdiensturlaubstage, oder die 2 Urlaubstage aus den Tarifverhandlungen.
    Wenn Ihr beides erfüllt, müßtet Ihr gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen und die wöchentliche Höchstarbeitsdauer überschreiten...
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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