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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage nach euren Erfahrungen mit der Umsetzung des Tarifvertrags TVÖ nach den Neuerungen von Mitte 2010.
Folgende Situation: wir (UCH) arbeiten unter der Woche inklusive Freitag in 24h Schichten, aslo 16,5h Bereitschaftsanteil. Die Dienste am Samstag und Sonntag sind jeweils 12h von 07:00 bis 19:00 und 19:00 bis 07:00 am nächsten Tag, also 4 Stück davon an einem Wochenende. Von den Wochenenddiensten werden jeweils 8h als Regeldienstzeit gewertet, die restlichen 4h sind Bereitschaftszeit.
Wenn man in 4 aufeinanderfolgenden Monaten jeweils eine Nachtschicht am Sa/ So gemacht hat, bekommt man einen Schichtdienstzusatzurlaubstag, also max. 3 im Jahr.
Auf unsere Nachfrage bei der Verwaltung ,was denn jetzt mit den tarifvertraglich 2 zusätzlichen Urlaubstagen ist, hieß es, unsere Klinik gelte als Schichtdienstabteilung, weshalb auf uns die tarifliche Regelung nicht zutreffe. Will heißen, man ist (nach Rückfrage mit dem Arbeitgeberbund) der Meinung, die unter der Woche und am Wochenende anteilig geleisteten Bereitschaftsdienststunden, die gesammelt werden könnten, wiegen weniger als die Tatsache, daß 4 Dienste am Wochenende als Schicht zählen.
Jetzt muß man dazu sagen, daß wir wirklich viele Dienste machen, die meisten von uns diese 288 Stunden Bereitschaftsdienst derzeit locker in einem halben Jahr zusammenhaben. Wenn man aus irgendwelchen Gründen nicht die Voraussetzungen für die Schichtzusatztage erfüllt, bekommt man aber trotzdem die 2 Tage vom TVÖ nicht...
Ich find's frech. Hat irgendwer Erfahrung mit solcherlei Auseinandersetzungen? Ich denke, ich werde mich mal in Absprache mit den Kollegen an den MB wenden, aber ich wollte mal hören, ob irgendwer genauer Bescheid weiß?
Dankeschön!