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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Exil-Rippenspreizer Avatar von emergency doc
    Mitglied seit
    13.01.2011
    Ort
    Ruhrpott
    Semester:
    Blaulichtschranze
    Beiträge
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    Ich lese aus dem Merkblatt aber nur, daß es vermutlich problematisch bis nicht möglich wäre, eigene Leistungen abzurechnen, d.h. wenn Du einem guten Freund eine Rechnung über Beratung und Untersuchung etc. ausstellst, wird er es aus dem im Merkblatt genannten Grund nicht erstattet bekommen. Dein Rezept fällt allerdings ja nicht hierunter. (So interpretier ich das Blättchen mal..)
    .oO°Oo. The Secret Order of the ^v^ .oO°Oo.
    Für jedes komplexe Problem gibt es eine Lösung, die einfach, bestechend und falsch ist
    (H.L. Mencken)
    www.krankenhauskantine.de



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  2. #7
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
    Mitglied seit
    31.05.2004
    Ort
    Westfalenpott
    Beiträge
    15.951
    Mir erstattet das die Versicherung sogar teilweise, wenn ich nur die Apotheken-Quittungen ohne Rezept einreiche.
    Hängt halt davon ab, was man mit der Versicherung, bzw. mit seinem Berater vereinbart hat.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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  3. #8
    Pilot (CVVH) Avatar von Hypnos
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    Oberarzt - Sektionsleitung Schmerztherapie
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    Zitat Zitat von Evil Beitrag anzeigen
    Mir erstattet das die Versicherung sogar teilweise, wenn ich nur die Apotheken-Quittungen ohne Rezept einreiche.
    Hängt halt davon ab, was man mit der Versicherung, bzw. mit seinem Berater vereinbart hat.
    Stimmt. Hat meine auch früher gemacht (und auch jetzt noch zum Teil). Aber überall wird eben mehr reglementiert, und so denke ich, daß auch da die Grosszügigkeiten deutlich eingeengt werden...
    Je kleiner das Ego, desto leichter das Leben

    Verhalten bestimmt Verhältnisse



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