Mir erstattet das die Versicherung sogar teilweise, wenn ich nur die Apotheken-Quittungen ohne Rezept einreiche.
Hängt halt davon ab, was man mit der Versicherung, bzw. mit seinem Berater vereinbart hat.
- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Ich lese aus dem Merkblatt aber nur, daß es vermutlich problematisch bis nicht möglich wäre, eigene Leistungen abzurechnen, d.h. wenn Du einem guten Freund eine Rechnung über Beratung und Untersuchung etc. ausstellst, wird er es aus dem im Merkblatt genannten Grund nicht erstattet bekommen. Dein Rezept fällt allerdings ja nicht hierunter. (So interpretier ich das Blättchen mal..)
.oO°Oo. The Secret Order of the ^v^ .oO°Oo.Für jedes komplexe Problem gibt es eine Lösung, die einfach, bestechend und falsch ist
(H.L. Mencken)
www.krankenhauskantine.de
Mir erstattet das die Versicherung sogar teilweise, wenn ich nur die Apotheken-Quittungen ohne Rezept einreiche.
Hängt halt davon ab, was man mit der Versicherung, bzw. mit seinem Berater vereinbart hat.
Weil er da ist!
George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will
- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Je kleiner das Ego, desto leichter das Leben
Verhalten bestimmt Verhältnisse