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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Back on Stage Avatar von Rico
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    Im Ärzteblatt Baden-Württemberg ist ein meiner Meinung nach lesenwerter Artikel über Notfälle in Flugzeugen (Link zum PDF, ab Seite 13) und ihre Behandlung durch zufällig mitreisende Ärzte.

    Fand ich ganz interessant, zum einen, weil es die rechtlichen Aspekte kurz aufgegriffen hat (insbesondere Dinge zum Arzthaftung) und einige Notfälle an Bord kurz angerissen hat, die eben vorwiegend an Bord eines Flugzeugs vorkommen und die man deshalb vielleicht eher nicht so im fluiden Wissen hat.

    Und cool fand ich auch den Arzt, der einen Spannungspneu mit einem Kleiderbügel, einem Blasenkatheter und einer Wasserflasche behandelt hat. Respekt.
    Definition of clinical experience:
    Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Danke für die Hinweise, Rico.
    Der Ärzteblattartikel ist zwar simpel gehalten, was die rein medizinischen Aspekte angeht, aber man kann das ja als Grundlage nehmen, sich weitergehend zu informieren, wenn man möchte. Den englischen Artikel habe ich noch nicht fertig gelesen.

    Die rechtliche Frage scheint sich ja sowohl im US-Recht, als auch bei Lufthansaflügen ("Enthaftungserklärung"), entspannt zu haben. Demnach ist man nur noch für absichtlich falsche Hanldungen und für grobe Fahrlässigkeit haftbar zu machen, wenn man an Bord medizinische Hilfe leistet. Aber ob das im Fall der Fälle wirklich so komplikationslos läuft, wie in dem Artikel dargelegt? Es wäre wünschenswert, aber der Begriff "fahrlässig" ist dehnbar. Oder sehe ich das zu düster?



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  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Ok, zu dem englischen Artikel:
    Hinterher ist man immer schlauer, und ich möchte nicht meckern. Und die Anlage der Thoraxdrainage ist unter den Umständen und mit den Materialien wirklich genial!
    Aber der erste Arzt-Patienten-Kontakt hat noch vor dem Start der Maschine stattgefunden. Bei stattgehabtem Motorradunfall mit einer Fraktur am Arm hätte man die Patientin zumindest darauf hinweisen sollen, daß sie sich durch das Antreten des Langstreckenfluges in (Lebens-)gefahr bringt, solange weitere Verletzungen nicht ausgeschlossen werden. Einen Flug hatte sie ja eh schon verpasst. Dann hätte sie sich auch noch die Zeit nehmen können, sich in einem Hong Konger Krankenhaus untersuchen zu lassen.



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  4. #4
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    Schöner Artikel, vor allem die rechtliche Betrachtung ist interessant. Von einem Kumpel, der Jura studiert, bekam ich mal folgenden Satz zu hören: "Als Mediziner bist du doch sowieso immer mit einem Bein im Gefängnis..." Natürlich überspitzt, aber ein Funken Wahrheit ist schon dran.
    Meine Linktipps:
    Borussia Neunkirchen
    Lasek



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  5. #5
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Danke für den Link, Rico, schöner Artikel. Und sehr einfallsreich, den Pneu auf diese Art und Weise zu entlasten; ich bezweifele, dass mir die Wasserschlosskonstruktion gelungen wäre...



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