Es gibt ja immer mal Grenzfälle, bei denen kleine Details ausschlaggebend sein können. Wenn ich z.B. einen Patienten mit leichtem Schädel-Hirn-Trauma habe, der beschwerdefrei ist, bei dem aber eine bis dato unbekannte Anisokorie auffällt, wäre das für mich ein eindeutiger Grund für eine stationäre Überwachung.
Der zweite Grund ist die schon erwähnte Verlaufsbeobachtung.
Normalerweise hat die Pupillenuntersuchung bei wachen, ansprechbaren Patienten aber tatsächlich untergeordnete Bedeutung, deswegen mach ich es dann im Rettungsdienst nur der Vollständigkeit halber (z.B. auf dem Weg in die Klinik, wenn sonst grad nix zu tun ist).