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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #686
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    @ Leucovorin:
    Hatte schon Angebote, zwei aus der Kardiologie und eins aus der Gastroenterologie. Leider gibt es dort überall 24h Dienste. Sonst hätte ich das in der Gastroenterologie wahrscheinlich schon genommen. Weiß nur nicht ob da noch was frei ist.
    (Ich suche deshalb nach kürzeren Dienstintervallen weil ich dieses Jahr eine Diagnose bekommen habe mit der ich nachts oder länger am Stück eigentlich gar nicht mehr im Dienst sein sollte - was ja einer der Gründe ist warum ich aus der Klinik weg will, aber dafür bräuchte ich eben noch dieses verdammte eine Jahr Innere Medizin)



  2. #687
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    Es gibt vereinzelt Geriatrien und Rehakliniken, in denen die Dienste ganz oder zum Teil von Dienstärzten angeschlossener Akuthäuser oder durch externe Dienstärzte (gegen Honorarbasis) geleistet werden. Für 1 Jahr Weiterbildungsermächtigung Innere Medizin sollte das reichen. Könnte mir vorstellen, dass vielleicht auch einzelne Abteilungen für Strahlentherapie internistische Weiterbildungsermächtigung ohne Nachtdienst-Belastung anbieten können.

    Abgesehen davon gibt es eine Menge Notaufnahmen im 3-Schicht-System mit internistischer Weiterbildungsermächtigung. Wenn es nur darum geht, *lange* Dienste zu vermeiden, und nicht darum, Nachtarbeit zu vermeiden, dann wäre das ja auch möglich. Da lernt man auf jeden Fall auch einiges, was man später in der Allgemeinmedizin-Praxis brauchen kann.



  3. #688
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    Gilt ein Job in der Notaufnahme als "stationäre Innere Medizin"? So wird es ja in der hier gültigen WB-Ordnung gefordert. Vieles dort ist ja auch ambulant. Und wie sieht es mit Rehakliniken aus? Dachte immer es müsste irgendwas in der Akutversorgung sein.



  4. #689
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    Kurze Antwort: Ja, Notaufnahme und Rehakliniken gelten üblicherweise als stationär. Es muß nicht Akutversorgung sein. Eine Menge Allgemeinmediziner haben ihre Weiterbildungszeit Innere komplett in einer Rehaklinik oder Geriatrie absolviert.

    Lange Antwort: Für dein Bundesland und deine Weiterbildungsstätte mußt du es selbst überprüfen. Es gibt in jeder Weiterbildungsordnung einen Paragraphen "Begriffsbestimmung" o.ä., ziemlich am Anfang der Weiterbildungsordnung. Da sind solche Dinge definiert. In meinem Bundesland steht da z.B.:
    Der stationäre Bereich umfasst Einrichtungen, in denen Patienten aufgenommen und/oder Tag und Nacht
    durchgängig ärztlich betreut werden; hierzu gehören insbesondere Krankenhausabteilungen,
    Rehabilitationskliniken und Belegabteilungen.
    Bei den Weiterbildungsbefugnissen kann man in den Fächern, bei denen nach ambulant und stationär unterschieden wird, in der Übersicht der Ärztekammer auch sehen, ob die Weiterbildungsermächtigung "stationär" oder "ambulant" gilt. Es müssen jeweils im Zeugnis alle Weiterbildungsermächtigten, die in dieser Befugnis gemeinsam aufgeführt wird, auch gemeinsam unterschreiben.

    Es gibt jedenfalls schon Möglichkeiten, ohne lange Dienste 1 Jahr Weiterbildung in Innerer Medizin zu machen. Einfach mal rumfragen. Reine Beleg-Krankenhäuser, in denen Leute sich operieren lassen können und von Assistenzärzten vor- und nachbetreut werden, und Psychosomatische Kliniken haben auch oft 1 Jahr oder sogar noch mehr stationäre Weiterbildungsermächtigung Innere Medizin. Insbesondere in psychosomatischen Kliniken und Rehakliniken ist es auch so, dass man selbst dann, wenn man Dienste machen muß, da immerhin regelmäßig schlafen kann. Ich war 1 Jahr als Assistenzarzt in einer Rehaklinik, reine Kardio-Reha, nur 150 Patienten, keine Notaufnahme, keine Ambulanz. Gab da zwar lange Dienste (am Wochenende 24 h, unter der Woche 32 h), aber ich bin in ca. 50 Diensten nur 8x nachts geweckt worden. Neurologische Frühreha ist ein anderer Schnack, da gibts auch nachts mehr zu tun, und in größeren Rehakliniken mit über 300 Patienten gibts auch unruhigere Nächte. Ich glaube, ich habe irgendwo sogar mal eine reine ernährungsmedizinische Privatklinik mit Weiterbildungsermächtigung Innere gesehen. Da pennt man nachts doch garantiert auch, oder es gibt nur eine Rufbereitschaft.

    Ich kenne auch zwei Fälle, wo Weiterbildungs-Assistenten ausschließlich im Tagdienst im Akutkrankenhaus eingestellt worden sind aus (nachvollziehbaren) gesundheitlichen Gründen. Ein Ex-Arbeitgeber von mir hat eine Kollegin, die nicht nachtdienstfähig war, immerhin befristet für 6 Monate im Tagdienst eingestellt, damit sie wenigstens ein bißchen Zeit sammeln kann und es trotzdem keinen Knatsch mit den anderen Assistenzärzten gibt. Man muß eben rumfragen, dann ergeben sich schon Möglichkeiten, wenn es einfach nur darum geht, die Zeit vollzukriegen. Bei meinem derzeitigen AG hassen die internistischen Assistenzärzte die Spätdienste (8 h) und die Wochenend-Dienste, weil sie ihnen gefühlt das Sozialleben kaputt machen, und kloppen sich um die Nacht-Bereitschaftsdienste, weil die relativ gut bezahlt werden. Wenn da einer kommt und sagt, er macht mehr Spätdienste im Monat als die anderen, könnte ich mir gut vorstellen, dass man auch vom Nachtdienst freigestellt wird und sich sogar noch alle freuen.

    Man kann entweder zuerst in kleinen Kliniken suchen und hoffen, dass die personell verzweifelt genug sind, oder in größeren Kliniken und hoffen, dass die ja mehr Assistenten haben, die sich die Dienste teilen, und somit einer, der keine Dienste macht, eher zu stemmen ist. So etwas wechselt ja auch je nach unterschiedlichen Zeitpunkten. Wenn grad mehrere schwanger sind und keine Dienste machen, ist es schwieriger, als wenn gerade alle vorhandenen Assistenten Dienste machen, aber man dringend noch einen zusätzlichen Kopf bräuchte, der tagsüber die Arbeit wegschafft, notfalls auch ohne Dienste zu machen.

    Wichtig ist darauf zu achten, dass man es auch mit der Ärztekammer abcheckt, falls man vor hat, an mehreren Häusern, die nicht vollständige Weiterbildungsermächtigung in Innerer Medizin haben, seine Zeit zusammen zu sammeln. Meine Ärztekammer würde es zum Beispiel nicht akzeptieren, 24 Monate Weiterbildung in Innerer Medizin zu sammeln, indem man zweimal an Kliniken arbeitet, die jeweils nur 12 Monate Weiterbildungsermächtigung in Basisweiterbildung + Facharztweiterbildung Innere Medizin haben. Es reicht aber, wenn man ein Jahr an einer Weiterbildungsstätte war, die irgendwas zusätzlich hat, also 2 Jahre Basis-Weiterbildung Innere oder noch Weiterbildung in Kardiologie oder so. Mit der Ärztekammer sollte man auch abklären, ob im Zeugnis zwingnd stehen muß, dass man Bereitschaftsdienste abgeleistet hat, damit die Zeit anerkannt wird.

    Falls deine Erkrankung Typ-1-Diabetes ist, dann würde ich allerdings empfehlen, auch nirgends zu arbeiten, wo man grundsätzlich Nachtdienst machen kann, aber dabei pennt. Das bringt den zirkadianen Rhythmus trotzdem durcheinander, und nachts aufstehen (so selten es ist) sowieso.
    Geändert von Pflaume (28.11.2021 um 20:48 Uhr)



  5. #690
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    @Relaxometrie
    Ich kann dir keine PN mehr schreiben, hast du das deaktiviert? LG!



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