teaser bild
Seite 4 von 12 ErsteErste 12345678 ... LetzteLetzte
Ergebnis 16 bis 20 von 57
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Los! Tanz deinen Namen! Avatar von Leelaacoo
    Registriert seit
    12.09.2003
    Ort
    Wo bin ich? Hier? Wo ist das? Und wieviele?
    Semester:
    FA
    Beiträge
    1.884

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    So mach ich das auch...wer zu uns kommt, kriegt nen Schein...warum soll der RD sich erst ärgern, dass er/sie zu einem "akuten Nichts" rausdurften und dann noch in der Ambulanz ärgern Ich verstehe Kollegen nicht, die sich prinzipiell mit dem RD anlegen (sind aber auch eher die, die sich eh mit allen anlegen...und kein NA fahren). Bringt nichts (außer die nächste Ladung eingesauter C2ler, die rumrandalieren) und ist auch unfair.
    Aber heim dürfen "Akute-Nichts" Leute alleine finden, wenn sie nicht gerade zu betrunken sind (die müssen ja eh erst mal bleiben). Da gibts ein paar nette Worte und KEINEN Taxischein (zumal Großstadt, muss keiner über Feld und Wiesen laufen in der Nacht).

    LG Lee



  2. #17
    Sinn im Unsinn suchen... Avatar von LieberInvasiv
    Registriert seit
    23.03.2008
    Ort
    Magdeburg
    Semester:
    ja :-)
    Beiträge
    257
    Zitat Zitat von Thunderstorm Beitrag anzeigen
    - wenn ein Pat. den RTW ruft und transportiert werden will, dann hat der RA die Pflicht, ihn mitzunehmen (egal ob er "ein akutes Nichts" (danke "gnuff" - habe Tränen gelacht) oder was schlimmes hat)! = Transportpflicht
    Auch auf die Gefahr hin mich jetzt unbeliebt zu machen, aber das mit der Transportpflich stimmt so nicht.

    Ein Rettungsassistent hat nicht die Pflicht jeden Patienten zu transportieren, egal ob dieser es will oder nicht. Einzige Ausnahme (die allerdings auch nur arbeitsrechtliche Konsequenzen haben kann) ist eine Dienstanweisung des Arbeitgeber. Was man abe rnicht vergessen sollte (gerade als Arzt), ein Rettungsassistent, der einen Patienten zu Hause lässt, bewegt sich jedes mal auf sehr dünnem Eis. Geht nämlich etwas schief (und sei es der Pat. der anschließend ohne zu gucken über die Straße läuft und überfahren wird), dann steht der Rettungsassistent plötzlich dumm da. Er darf nämlich laut Gesetz keine Diagnosen stellen (HeilprG) und wagt sich somit mit der "Feststellung" das hier kein Notfall, bzw. keine Indikation für einen Transport vorliegt obwohl ihn das RettAssG dazu befähigt (§3) in einem rechtlichen Graubereich.
    Vor allem deshalb weil er keine Ärztehaftpflicht u.ä. hinter sich stehen hat und bei den meisten sogar eine Berufshaftpflicht/Berufsrechtsschutzversicherung fehlt, da diese nicht verpflichtend sind, wird sich ein RettAss also im Zweifelsfalle eher für den transport, als dagegen entscheiden.
    Der Arbeitgeber wird sich selbstverstänlich auch nicht hinter den Angestellten stellen...
    Ein RettAss, der allerdings ohne nachzudenken alles und jeden transportiert sollte sich auch mal Gedanken darübe rmachen, ob er so ganz auf dem Stand der zeit ist und dem aktuellen Bild des RettungsFACHpersonals entspricht!

    Was ich auf der anderen Seite nicht verstehe ist, was für ein Problem ihr mit einem RTW ohne Transportschein habt. Wo soll ein RTW denn bitte einen Transportschein herbekommen, wenn nicht aus der Ambulanz.
    Das ganze läuft folgendermaßen: Pat. ruft 112, Disponent schickt RTW, RettAss untersucht Pat und entscheidet sich ihn mitzunehmen, RTW taucht mit Pat. in der Notaufnahme auf. Der Ambulanzarzt ist also der erste und einzige Arzt in dieser "Rettungskette" und somit auch der einzge, der eine TVO unterschreiben kann/darf.

    Anders sieht es selbstverstädnlich mit einem KTW aus.. den Unterschied zwischen KTW und RTW sollte aber zumindest einem NA-Arzt geläufig sein.
    Für einen KTW braucht man lauft Sozialgesetzbuch einen im Vorfeld von einem Arzt ausgestellten Transportschein. Liegt dieser nicht vor ist alles andere Kulanzgeschäft, wenn nicht auf regionaler Ebene zwischen Rettungsdienst und Krankenhaus etwas anderes vereinbart ist.
    Auch hier ist es allerdings so, dass viele Rettungsdienste Dienstanweisungen haben, den Pat. auch ohne TVO zu transportieren. Ist ja auch kein Problem.. das ist wie mit dem Taxi zu fahren. Und wenn der Arzt in der Aufnahme keine Transportindikation sieht, d.h. die TVO verweigert, dann geht die Rechung privat an den Patienten. Der Pat. muss natürlich vor dem Transport über diese Möglichkeit aufgeklärt werden.

    Zur Dokumentation:
    Handelt es sich um einen Notfalltransport, also einen RTW, dann MUSS der Transportführer (RettAss) genau so dokumentieren wie ein NA!
    Tut er das nicht handelt er grob fahrlässig und ggf. gegen die Dienstanweisung seines Arbeitgebers.. mal ganz abgesehen davon, dass er massive Probleme bekommen wird wenn doch mal Fragen auftauchen, oder ein Pat/Angehörige tatsächlich vor Gericht ziehen. In diesem falle kommt es nämlich zur Beweisumkehrpflicht.. kein Spaß!
    Ein KTW-Transport muss wenn es zu keinen Auffälligkeiten kommt nicht dokumentiert werden.

    Übergabe:
    Eine Übergabe muss immer erfolgen, auch wenn man dafür auf den NA-Arzt warten muss. Man kann natrülich auch an die Schwester übergeben, sollte sich aber im klaren darüber sein, dass es a) nachgewiesener Maßen immer zu Verlusten an Information kommt, wenn man meherere "Kettenglieder" einbaut und b) sich hierbei nicht um die in Folge verantwortliche Person handelt - es ist also nur eine Notlösung.

    PS: Im Streitfall die NA mit unnötigen Patienten zuzumüllen halte ich genau so für unprofessionell, wie einen NA-Arzt der keine Ahnung hat und sich wie ein ******* benimmt! manchmal muss man sich echt nicht wundern, dass er RD keinen besonders guten Ruf hat..
    im notfall fahrt ihr zurück ins krankenhaus und sagt
    ihr hättet ne reklamation und wollt gerne nen neuen patienten,
    der hier wäre kaputt gegangen..



  3. #18
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    20.03.2010
    Beiträge
    574
    Es kommen hier Stilblüten vor, die es in sich haben:

    1. Ein Transportschein bestätigt den Transport eines Patienten mit einem wie auch immer gearteten Fahrzeug (auch ein Krankentransport mit dem Taxi bekommt einen Trapo).
    Selten so gelacht. Falls immer noch nicht verstanden: Es geht um die nachträgliche Ausstellung einer ärztlichen Transportanweisung, nicht um irgendeine Bestätigung, daß der Pat. mit RTW im KH angekommen ist. Daß da ein Unterschied besteht, sollte auch dem Laien einleuchten.

    2. Dieser Transportschein dient bei Rechnungsstellung als Beweis für den Transport.
    Wichtige Worte: RECHNUNGSSTELLE (= des naturgemäß ökonomisch agierenden Rettungsunternehmers) und BEWEIS. Nö: Die Ärztliche Transporteinweisung dient der - meist problemlosen- Abrechnung der initial nicht ärztlich indizierten Krankenfahrt mit der (Gesetzlichen) KK. Erleichtert es also, überhaupt Kohle zu bekommen, sonst garnix.

    3. Möchte die Krankenkasse nicht zahlen, weil sie der Meinung ist, dass der Transport mit diesem Rettungsmittel nicht gerechtfertigt war (weil der Patient sich als zu "gesund" herausstellte... auch hier: das gilt auch für Taxifahrten!), dann wird der Transport dem Patienten in Rechnung gestellt.
    Wieder falsch: Die Krankenkasse zahlt eben in der Regel OHNE ärztliche Transportanweisung nicht - mit Recht ! Sonst wäre JEDE Rettungsfahrt ein Blankoscheck für Rettungsunternehmen, Kohle zu scheffeln. Einfach mal so !

    4. Zahlt der Patient nicht, gibts Mahnungen und das volle Programm.
    Seitens des Rettungsunternehmens, ja !

    5. In den seltenen Fällen, in denen man den Patienten nicht ausfindig machen kann und irgendwie keiner zuständig ist, wird die Fahrt eher als Fehlfahrt gebucht als ans Krankenhaus weitergeleitet.
    Wieder: Quatsch. Das KH ist NIEMALS Kostenträger einer solchen Fahrt (wieso auch- das KH hat sie ja nicht indiziert !), allenfalls das Rettungsunternehmen selbst oder der entsprechende Gebietskörperschaft (Rettungszweckverband, Kommune, Landkreis, weiß der Kuckuck).

    Was hier einfach unter den Tisch fällt: Die Rettungsleitstelle indiziert (zumindest- theoretisch- in Bayern), ob es sich um einen Krankentransport handelt oder nicht. Für einen Krankentransport muß allerdings eine ärztliche Transportanweisung vorliegen - nur im Ausnahmefall darf ein KT ohne ärztliche Anordnung durchgeführt werden. Und dann ist es das Problem der Rettungsleiststelle, die dies ja indiziert hat, der KK beizubringen, wieso keine ärztliche Anweisung vorliegt. Es ist nicht das Problem des Diensthabenden im KH, weil er dies garnicht beurteilen kann ! Ex post ist für mich Quatsch.

    Ich verstehe grundsätzlich nicht, wieso der KV-Notdienst in machen Regionen so selten von den Rettungsleistellen verständigt wird, um eine Transportanweisung zu stellen - vielleicht, weil man einem best. Rettungsunternehmen möglichst viele Fahrten "blanko" zuschanzen möchte.

    Hatte einmal folgende Story: Betreuer ruft diensthabenden Psychiater an, daß sein Klient (in der äußersten Peripherie des Pflichtversorgungsgebietes) stockbesoffen in der Wohnung liege, aber seiner Meinung nach nicht suizidal oder bewußtlos sei. Er könne ihn so nicht liegenlassen. (Bek. Pat. lallt hörbar nette Sachen im Hintergrund !) Ratschlag, diensthabenden Arzt vor Ort zu verständigen, um Lage zu peilen. Ärztl. Kollege solle das beurteilen. Betreuer könne Pat. nicht persönlich bringen, wolle aber unbedingt Aufnahme im KH (mündl. mitgeteilt, nicht schriftlich !)

    Einige Stunden später ist Pat. mit Krankentransport (RTW) und Sanis eingetroffen, leidlich besoffen und ansonsten ok. wie immer, Sanis wollen Transportanweisung unterschrieben haben, der diensthabende Psychiater in der Klinik habe die KH-Einweisung "verfügt".

    Sagt wer ?

    Sagt der Betreuer ! Beweis ? Keinen !

    Keine Unterschrift Transportanweisung, Sanis sofort erbost weg.

    Pat. wird nicht aufgenommen, weil keine Indikation. Bekommt Termin zur geplanten Entgiftung. Betreuer wird angerufen, um ihn abzuholen, nicht erreichbar. Pat. trollt sich dann selbst und ward nicht mehr gesehen.

    Rechnung schließlich an Klienten, Betreuer droht KH mit Klage wg. Zahlung des Transports (sein Schützling könne das nicht selbst bezahlen.....), KH schaltet Juristen ein und schlußendlich mußte blieb Rettungsdienst auf Transport sitzen, weil eine ärztliche Transportanweisung VORHER nicht eingheholt worden war und nicht nachgewiesen werden konnte, daß das unmöglich gewesen sei.
    Geändert von stennadolny (05.03.2011 um 17:40 Uhr)



  4. #19
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
    Registriert seit
    12.09.2002
    Ort
    Jeg arbejder hjemmefra.
    Beiträge
    38.295
    @Stennadolny: Tut mir leid, aber dein Tonfall macht jegliche Diskussion absolut unmöglich und überflüssig. Dass du von deinem Job gefrustet bist, ist weder die Schuld der Leute hier im Forum noch hält dich irgendwer davon ab, dieses Land mit seinem bösen, bösen System zu verlassen. Wenn du also der Meinung bist, dass es klug ist, so zu handeln wie du handelst, dann tu es, aber lass uns mit deinen oberlehrerhaften Postings in Ruhe.
    Von der Abrechnung und dem Rettungsdienstwesen hast du leider keinerlei Ahnung und davon auch noch recht viel... Denn auch ein Taxi bekommt einen Transportschein. Auf dem kannst du nämlich ankreuzen, ob medizinische Maßnahmen und Personal notwendig waren. Solltest dir vielleicht Scheine und Ankreuzmöglichkeiten nochmal anschauen. Wenn du also weiterhin glaubst, dass der Rettungsdienst alle aufsammelt, die bei drei nicht auf dem nächsten Baum sind, dann tust du mir einfach nur noch leid.
    Und noch was: DOCH, das Krankenhaus kann auch der Rechnungsträger einer Fahrt sein... nämlich bei KONSILfahrten.
    Also: Erst informieren, dann was erzählen.
    *schaltet auf Ignore-Modus*
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  5. #20
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Registriert seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    Ich denke ihr werft da einige Konstellationen durcheinander:
    Einmal kann es sein, dass der Patient den Hausarzt/kassenärztlichen Notdienst etc. ruft und dieser den Patienten in´s Krankenhaus schickt. Dann ist der für den TrspSchein zuständig, zusammen mit der Einweisung.

    Oder der Patient ruft direkt den RD- aber da ist es doch realitätsfern, vom RD zu erwarten, dass der erstmal auf den Notdienst wartet, damit der den Schein ausfüllt- da seh ich überhaupt kein Problem das Teil im Krankenhaus auszufüllen.
    Oder der RD holt den NA dazu- dann hat sich das Problem doch erst recht erledigt.

    Und dann halt noch die Transportfahrten zu Untersuchungen wenn der Patient nicht ausreichend mobil ist.

    Aber der LieberIntensiv hat das auch schon schön auseinandergedröselt.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



Seite 4 von 12 ErsteErste 12345678 ... LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook