Alle Auswertungen erfolgen grundsätzlich nach dem intention to treat-Prinzip. Dieses heißt im besonderen:

Patienten, die die Therapie abgebrochen haben, werden gewertet, als hätten sie diese befolgt.
Patienten, bei denen die Therapie geändert oder gewechselt wurde, werden in der ursprünglich zurandomisierten Gruppe ausgewertet.
Patienten, die unerlaubte Begleitmedikationen genommen oder unerlaubte Begleittherapien erhalten haben, werden dennoch in die Analyse einbezogen.

Quelle:
http://www.neuroonkologie.de/noa04/noa04_11.htm