1. Strahlentherapie ist ein eigenständiges Fachgebiet und hat mit Nuklearmedizin nichts zu tun. Es gibt einen Facharzt für Radiologie, einen Facharzt für Nuklearmedizin und einen Facharzt für Strahlentherapie. Dazu kommen noch ein Haufen Zusatzbezeichnungen/Teilgebiete für alle drei.
2. Sowohl Strahlentherapeuten wie auch Nuklearmediziner sind interventionell tätig. Strahlentherapeuten machen oft Brachytherapie, Nuklearmediziner machen öfters Schilddrüsenpunktionen.
Neben der fehlenden Erfahrung / Ausbildung darfst du nicht vergessen, dass es auch strahlenschutzrelevante Aspekte gibt.Meine Frage ist nämlich, inwieweit man als Radiologe nuklearmedizinisch tätig sein darf. Man hat zwar während der Weiterbildung eine einjährige Rotation in die Nuklearmedizin, aber man wird als Radiologe sicherlich nicht all das machen dürfen, was der Nuklearmediziner macht.
Du brauchst eine andere Fachkunde, um nuklearmedizinische Untersuchungen anzuordnen/durchzuführen als um radiologische Untersuchungen anzuordnen/durchzuführen. Die Fachkunde hat mit dem Facharzt nichts zu tun und du kriegst diese nur, wenn du entsprechend genug Erfahrung / Tätigkeit vorweisen kannst und die Kurse dazu besucht & bestanden hast.
Also ist das alles nicht so einfach...
Das Modell, dass ich kenne, ist das ein Radiologe mit einem Nuklearmediziner zusammenarbeitet. Dies ist z.B. bei einem PET-CT mit FDG und jodhaltigem Kontastmittel so. Der Nuklearmediziner befundet das PET, der Radiologe das CT und beide zusammen schreiben dann den Befund unter Berücksichtigung des metabolischen & morphologischen Bildes.