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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    29.03.2011
    Ort
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    fertig
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    Hallo an alle!
    Hoffe, dass Ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt:
    Wer ist denn alles dazu berechtigt, ein ärztliches Attest auszustellen? Bin approbierter Arzt und momentan auf Stellensuche, nicht niedergelassen...könnte ich also zum Beispiel meiner Freundin ein Ärztliches Attest ausstellen? Sie war nämlich vor ein paar Wochen mal wirklich schwer krank und konnte nicht arbeiten und ich war mir dann eben nicht sicher, ob ich es darf oder nicht...Ist echt wichtig und würde mich um Antworten freuen. Eigentlich doch schon, oder? Schließlich darf man ja auch Privatrezepte als apporbierter und nicht-niedergelassener Arzt ausstellen.



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  2. #2
    stud.med. Avatar von Linda.1001
    Mitglied seit
    12.04.2007
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    Duisburg-Essen
    Beiträge
    4.931
    Als nicht-niedergelassener Arzt eine Krankschreibung ausstellen- rechtlich weiss ich da nicht Bescheid, attestieren vielleicht, aber ob die GKV und der AG das akzeptieren.....das ist fraglich.



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  3. #3
    Freizeitstudent Avatar von Strodti
    Mitglied seit
    09.08.2007
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    Beiträge
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    Die Diskussion hatten wir schon 3-4x... vielleicht findest du ja etwas mit der Boardsuche.

    Damaliger Zwischenstand:
    Atteste darf jeder ausstellen, die wichtige Frage ist, wer es anerkennt.
    Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) für GKV-Mitglieder müssen von einem Kassenarzt ausgestellt werden. Krankenhausstempel werden auch anerkannt (meist haben die Chefärzte für die Poliklinik/Ambulanz einen Kassensitz).

    Bitte um Korrektur, wenn ich das falsch in Erinnerung habe.
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