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  1. #1
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    Gibt es hier welche unter uns, die nebenbei Kv Dienste für die niedergelassenen Kollegen machen und sich hier dazu äußern könnten?

    Mich interessieren vor allem rechtliche Aspekte, finanzielle Aspekte und handhabbarkeit mit der Klinikstelle.

    Gerne auch als PN



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    " Kv Dienste für die niedergelassenen Kollegen .... sich hier dazu äußern könnten?"
    --> Natürlich kannst Du prinzipiell KV-Dienste machen. Vorauusetzung ist aber Berufserfahrung, mindestens 1, besser naoch mehr als 2 Jahre. Denn sonst droht bei evtl. Fehlern ein sog. "Übernahmeverschulden".
    Prinzipiell günstig, aber nicht zwingend erforderlich, sind notfallmedizinische Qualifikation u. ggf. auch Sono-Kenntnisse

    "Mich interessieren vor allem rechtliche Aspekte, finanzielle Aspekte und handhabbarkeit mit der Klinikstelle."
    --> S.o.
    Mit Vereinbarkeit mit der Klinikstelle sieht es nunmal so aus:
    Du solltest bedenken, daß Dein 'Hauptarbeitgeber' das Krankenhaus ist u. Nebentätigkeit prinzipiell angemeldet werden muß.
    Dann kommt es noch auf konkrete Vereinbarkeit u. Unterstützung durch das Kh. bzw. die Abteilung an. Wenn z.B. die KV-Praxis im/am Krankenhaus ist, ist die Hinkommzeit natürlich geringer u. die Unterstützung durch das Kh. / die Abteilung natürlich größer, als wenn Du z.B. bei offiziellem Arbeitsende um 16°° um 15.20 aus dem Kh. gehen mußt, um zur KV-Praxis zu gelangen.
    Eine Einplanung für KV-Dienste am Wochenende ist natürlich auch dann ungünstig, wenn das Krankenhaus aufgrund z.B. Personalmangels in der eigenen Abteilung Schwierigkeiten hat, die eigenen Wochenenddienste zu besetzen.



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