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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #131
    little red riding bitch Avatar von agouti_lilac
    Mitglied seit
    18.10.2002
    Ort
    german mouse clinic
    Semester:
    fetal position
    Beiträge
    4.544
    Ich weiss, ich will nur einen Eindruck bekommen.
    Calvin: “It's psychosomatic. You need a lobotomy. I'll get a saw.”



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  2. #132
    Exil-Rippenspreizer Avatar von emergency doc
    Mitglied seit
    13.01.2011
    Ort
    Ruhrpott
    Semester:
    Blaulichtschranze
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    368
    Es gibt verschiedene Modelle.
    Solche, wo der Arzt über die Klinik gestellt wird funktionieren im Allgemeinen so:
    Also, die Klinik bekommt in der Tat Geld von der Stadt / dem Träger des Rettungsdienstes für die Gestellung von Ärzten.
    Davon zu trennen ist jedoch die Bezahlung der Ärzte, die ja durch das Krankenhaus erfolgt und in der Regel durch Tarifvertrag geregelt ist, d.h. es gibt einen gewissen Betrag für den Bereitschaftsdienst / sonstigen Dienst bzw. Freizeitausgleich, wenn so tariflich/vertraglich geregelt.
    Darüberhinaus gibt es noch eine so genannte Einsatzpauschale, die das KH allerdings verweigern kann mit dem Hinweis auf eine für die Einsätze abgeschlossene BG-Versicherung. Der Arzt hat jedoch die Wahl, d.h. er kann auch erklären auf die BG-Absicherung verzichten zu wollen und stattdessen die Einsatzpauschale nehmen, was sich aber nur in den seltensten Fällen lohnen wird, da man sich dann ja selber freiwillig BG-versichern sollte.

    Geld lässt sich in den einschlägigen Werken (AVR / TVÄ) nachlesen: Bereitschaftsdienstvergütung und Einsatzpauschalen halt...
    .oO°Oo. The Secret Order of the ^v^ .oO°Oo.
    Für jedes komplexe Problem gibt es eine Lösung, die einfach, bestechend und falsch ist
    (H.L. Mencken)
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  3. #133
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
    Mitglied seit
    04.04.2003
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    Oche -> Kölle
    Beiträge
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    Erläuter das doch bitte mal mit der BG-Absicherung. Warum sollte man als NA nicht BG-versichert sein?



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  4. #134
    Exil-Rippenspreizer Avatar von emergency doc
    Mitglied seit
    13.01.2011
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    Ruhrpott
    Semester:
    Blaulichtschranze
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    368
    Das Haus stellt Dich sozusagen als Notarzt zur Verfügung. Rechtlich wirst Du damit mit Antreten eines Einsatzes zum Amtsträger und bist nicht mehr für das Haus tätig. Um diese Lücke abzusichern versichert Dich das Haus für Notarzttätigkeit also extra nochmal BGlich. Laut Tarifvertrag hast Du aber die Wahl ob Du eine Einsatzpauschale (im AVR-Caritas z.Zt. etwas mehr als 22,-) oder die BG-Versicherung haben willst. Das ganze gilt aber immer nur ausserhalb der Klinik. In der einsatzfreien Dienstzeit bist Du im Haus normal abgesichert.

    In der Regel ist dies übrigens eine theoretische Diskussion, da die meisten Kliniken beides anbieten, d.h. Du bekommst die Einsatzpauschale (gerüchteweise mancherorts deutlich übertariflich) UND bist BGlich versichert...
    .oO°Oo. The Secret Order of the ^v^ .oO°Oo.
    Für jedes komplexe Problem gibt es eine Lösung, die einfach, bestechend und falsch ist
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  5. #135
    Rippenspreizer-Asylantin
    Mitglied seit
    17.01.2011
    Ort
    Essen
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    17
    Jep, so läufts bei uns. Und wenn ich mir ansehe, was es eigentlich tariflich geben müsste, ist mein Arbeitgeber da sogar sehr großzügig
    Ich muss zwar im Notarztdienst bis 22 Uhr auch noch die Ambulanz und die Stationen versorgen, aber dafür bekomme ich die höchste Dienststufe und 44 Euronen pro Einsatz.
    Immer dran denken: Der Pat. hat angefangen



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