Ganz interessanter Nebeneffekt der neuen Gesetzgebung, der mir gar nicht klar war: Die Notwendigkeit einer separaten, freiwilligen Versicherung in der BG fällt weg, weil das neue Gesetz die freiberufliche NA-Tätigkeit dem Schutz des RD-Trägers unterstellt; heisst, man ist über den ganz normal wie in einem Angestelltenverhältnis versichert.
Bringt natürlich nur was für Leute, die nicht eh als Niedergelassene in der BG versichert sind. Aber spart mir grad mal 240 Euro Jahr für Jahr.