In meinem Psychiatrie-Haus werden Promille-Werte von 1 bis 1,5 als Nicht-nach-Hause-geh-fähig betrachtet, wenn sie es einmal hinter die Schranke und damit in unseren Herrschaftsbereich geschafft haben. Egal, ob und was sie zuvor angestellt haben.
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Das ist alles von Ort zu Ort und Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.
Manchmal gibt es eine Zentrale Ausnüchterungseinheit bei der Polizei, manchmal ist die Innere der primäre Abnehmer, manchmal die Psych, manchmal ist scheinbar sogar das Ordnungsamt zuständig (bei uns schreiben die bloß Knöllchen ).
Was das ganze Procedere bei uns sehr erleichtert hat war, dass sie die Leiter der betroffenen Kliniken (Innere, Chirurgie, ITS, Psych) mal zusammengesetzt haben und festgelgt haben welcher Besoffene wo unter welchen Bedingungen unterkommt. Dadurch hat man als Diensthabender auch nachts um halb vier eine für alle Beteiligten verbindliche Abspreache als Diskussionsgrundlage und die Verlegungen in die anderen Kliniken sind nicht ausschließlich vom eigenen Verhandlungsgeschick und der Aufnahmebereitschaft des jeweiligen Kollegen abhängig.
Definition of clinical experience:
Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.
In meinem Psychiatrie-Haus werden Promille-Werte von 1 bis 1,5 als Nicht-nach-Hause-geh-fähig betrachtet, wenn sie es einmal hinter die Schranke und damit in unseren Herrschaftsbereich geschafft haben. Egal, ob und was sie zuvor angestellt haben.
Jop, hatte das Theater zuletzt am Rosenmontag, Besoffener (>3 %o) die Treppe runtergefallen und sogar ne miniklitzkleine ICB, so dass er iim Nachtdienst auf ITS landete. Da er nicht rauchen gehen durfte, nahm er das als Anlass, abhauen zu wollen -> 110, bitte einfangen. Eine der beiden Polizisten hatte sich da auch noch mit mir streiten wollen, warum ich den denn nicht einfach festbinde, aber die Antwort "weil es nicht meine Aufgabe ist, und auch nicht die einer 50 kg-Schwester, den unwilligen 100kg-Patienten festzuhalten" reichte dann.
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[QUOTE=Lava;1042126]Ich möchte hier mal einen Fall schildern und nach eurer Meinung bzw. Erfahrung fragen.
Der Internist hatte vorgeschlagen, den Patienten mit Paragraph 10 in die Psychiatrie einzuweisen. Ich habe aber schon früher die Erfahrung gemacht, dass die chirurgische Patienten nicht nehmen. Sobald da die Überwachung wegen eines möglichen Schädel-Hirn-Traumas oder inneren Verletzungen ansteht, kriegen die Muffensausen und sagen, dass sie das nicht gewährleisten können (obwohl es dort auch eine Chirurgie im Haus gibt, die man konsiliarisch hinzuziehen könnte).
Da kriegen DIE das Muffensausen auch zu Recht...die meisten Psychiatrien können eine gescheite Überwachung bei SHT oder akuter Intoxikation mangels Monitoring überhaupt nicht leisten - da nutzt mir dann der chirurgische Assi irgendwo im Haus auch nicht viel! Zumal die Bereitschaft, sich zeitnah nen intoxikierten auf Krawall gebürsteten Psych-Patienten mitten in der Nacht konsiliarisch anzugucken so ungefähr bei Null liegen dürfte...
Mein Haus hat Volltrunkene bis 3,0 Promille aufgenommen, danach ist dann aber auch echt Ende! Natürlich lässt sich das für Somatiker mit ner ITS, nem rund um die Uhr besetzten Labor und allen bildgebenden Verfahren vor Ort nicht nachvollziehen warum die faulen Säcke in der Psych da wieder nicht kooperieren wollen...
Man macht schon echt viel Döneken mit, aber bei nem frischen SHT oder inneren Verletzungen ist echt Schicht! Echt jetzt.