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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1456
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von _Sanguis_ Beitrag anzeigen
    30 Tage sind für mich 30 Tage. Ganz egal ob der Monat 31 oder 30 Tage hat.
    Siehe http://www.medi-learn.de/foren/showt...t=34003&page=2 - deswegen habe ich gefragt.



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  2. #1457
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    Zum Thema Dauer des KKP habe ich mich meinerzeit ausgiebig informiert und auch mit dem LPA herumgezankt.

    Die aktuelle Fassung der ÄApprO schreibt für die Ausbildung einen "Krankenpflegedienst von drei Monaten" (§ 1 Abs. 2) vor. Wichtig hierbei ist der exakte Wortlaut der Approbationsordnung: sie spricht von 3 Monaten, nicht(!) von 90 Tagen. Für nach Monaten angegebene Fristen in Gesetzestexten gilt der § 188 BGB. Dieser definiert einen Monat als Zeitspanne vom einen Tages des Anfangsmonats bis hin zum numerischen Vorläufer dieses Tages im Endmonat, also z.B. vom 18. April bis einschl. 17. Mai = 1 Monat. Dabei ist die tatsächliche kalendarische Tagesanzahl egal. Existiert dieser Vortag im Endmonat nicht, gilt stattdessen der letzte Tag des Endmonats, also z.B. 31. Januar - 28. Februar = ebenfalls 1 Monat! Anders wäre es, wenn die Approbationsordnung ihre Frist in Tagen angäbe. Tut sie aber nicht.

    Das Problem ist, dass sich viele LPAs wohl nicht wirklich um diesen Umstand scheren und sich stattdessen auf den § 191 BGB berufen, welcher bei der Berechnung von Zeiträumen, die in Monaten oder Jahren angegeben sind, den Monat als 30 Tage definiert - aber eben nur, wenn der Zeitraum "in dem Sinne bestimmt [ist], dass er nicht zusammenhängend zu verlaufen braucht". (§ 191 BGB) Das bedeutet, diese Regelung tritt eigentlich nur dann in Kraft, wenn der Zeitraum gesplittet wird, man also z.B. anderthalb Monate Praktikum am Stück machen will. In diesem Fall würde z.B. vom 15.2. bis zum 14.3. als 1 Monat gelten, darüber hinaus würden die Tage dann jedoch einzeln gezählt werden und etwa 15 zusätzliche Tage dann als halber Monat gelten.

    Dummerweise hat man als Student letztenendes das Nachsehen und muss sich der Auffassung seines LPAs mehr oder minder beugen, auch wenn sie da etwas eigensinnige Sichtweisen auf die Berechnung haben. Es stimmt zumindest, dass manche LPAs wohl grundsätzlich nach § 191 rechnen (also in Tagen), während z.B. Hamburg grundsätzlich nach § 188 geht und nur bei gebrochenen Praktikumslängen auf § 191 zurückgreift. Im Zweifel daher unbedingt beim eigenen LPA informieren und nicht darauf hören, wenn in irgendwelchen Internetforen Leute schreiben, es sei definitiv soundso, weil es bei ihnen so gehandhabt wurde. Leider gibt es da derzeit ein ziemliches Chaos zwischen den Ämtern.



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  3. #1458
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    Man kann sich solchen Ärger auch einfach ersparen und 2 Tage mehr machen und Ärger mit dem LPA ausm Weg gehen.... *rolleyes*



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  4. #1459
    Registrierter Benutzer
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    Man könnte auch das Pflegepraktikum gleich von der eigenen LPA bestätigen lassen, wenn man weiß, dass die für den Praktikanten zuständige LPA (wenn man noch nicht eingeschrieben ist) die 90 Kalendertage akzeptiert.

    Ist es nicht so, dass wenn eine LPA das Krankenpflegepraktikum mal anerkannt hat eine andere LPA das nicht ändern darf ?
    Oder ist das ein Mythos ?

    EDIT:
    Thüringen scheint auch eine etwas andere Regelung zu haben:
    Seite 8 ganz unten:
    http://www.fachschaft.uniklinikum-je...epraktikum.pdf


    Folgende Hinweise hat das Thüringer Landesprüfungsamt in seinem Merkblatt veröffentlicht:
    Ein Monat bedeutet nicht vier Wochen, sondern von Tag x eines Monats bis zum Tag
    x-1. des Folgemonats, also z.B. vom 01.-31.08. oder vom 04.06.-03.07.
    @ Sangius: Also ebenfalls nicht 30 Tage z.B. im August.
    Geändert von twin2 (21.08.2014 um 00:45 Uhr) Grund: Seite 8 Thüringen



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  5. #1460
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Lilaia: Ganz sicher kann dir das das LPA sagen.
    Aber (kurze)Unterbrechung ist was anderes als zwei einzelne Praktika. Bei einer Unterbrechung bist du ja schon auf Station eingearbeitet und kannst nach der Unterbrechung direkt wieder voll durchstarten.
    Am einfachsten wäre aber, wenn dir die PDL einfach die ursprünglich geplante Zeit bescheinigt.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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