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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #271
    Göttingen Registrierter Benutzer Avatar von sun.flower
    Registriert seit
    27.06.2011
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    let's get it started.
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    606
    Glaub ich auch nicht, die lassen sich doch nicht freiwillig die billigen arbeitskräfte nehmen.. Das ist genauso ein gerücht wie das "die studienplätze für das medizinstudium sollen nicht mehr vorrangig nach der DN vergeben werden". Wer's glaubt..
    "In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst!"

    "I decided to test the only remedy I have come to have any faith in, the “awareness of life”. Until she finds out from some other doctor that she’s perfectly healthy, she’ll consider each day a miracle, which in my view, it is.”
    — Dr. Blake (Veronica Decides to Die)



  2. #272
    Registrierter Benutzer
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    4
    Hallo,

    Ich musste mein KPP für 2 Tage unterbrechen, um das Auswahlgespräch an meiner Wunschuni wahrzunehmen.
    Ich habe mit der Pflegedienstleitung bereits vereinbart, das KPP deswegen um 2 Tage zu verlängern, so dass ich trotzdem auf 30 Arbeitstage komme.
    Werden mir diese 30 Tage auch anerkannt oder ist das KPP durch die Unterbrechung ungültig?



  3. #273
    Diamanten Mitglied Avatar von -Julchen-
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    Assistenzärztin :)
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    Zitat Zitat von Hippokrat Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Ich musste mein KPP für 2 Tage unterbrechen, um das Auswahlgespräch an meiner Wunschuni wahrzunehmen.
    Ich habe mit der Pflegedienstleitung bereits vereinbart, das KPP deswegen um 2 Tage zu verlängern, so dass ich trotzdem auf 30 Arbeitstage komme.
    Werden mir diese 30 Tage auch anerkannt oder ist das KPP durch die Unterbrechung ungültig?
    Ne, unterbrechen ist kein Problem. Gibt sogar ein extra Feld auf der KPP Bescheinigung!



  4. #274
    Gold Mitglied
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    Zitat Zitat von Hippokrat Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Ich musste mein KPP für 2 Tage unterbrechen, um das Auswahlgespräch an meiner Wunschuni wahrzunehmen.
    Ich habe mit der Pflegedienstleitung bereits vereinbart, das KPP deswegen um 2 Tage zu verlängern, so dass ich trotzdem auf 30 Arbeitstage komme.
    Werden mir diese 30 Tage auch anerkannt oder ist das KPP durch die Unterbrechung ungültig?
    Lass dich nicht ausbeuten ! Du musst nicht auf 30 Arbeitstage kommen. Deine freien Tage werden dir genauso angerechnet.



  5. #275
    Grinsekatze Avatar von Inelein
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    Zitat Zitat von -Julchen- Beitrag anzeigen
    Ne, unterbrechen ist kein Problem. Gibt sogar ein extra Feld auf der KPP Bescheinigung!
    Soweit ich weiß, darf es eben nicht unterbrochen werden. Inoffiziell unterbrechen ist machbar es sollte aber nicht auf der Bescheinigung vermerkt werden, sondern unter der Hand geregelt werden.
    "Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet." - Peter Bamm

    "People say that life is the thing, but I prefer reading" - Logan Pearsall Smith



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