teaser bild
Ergebnis 1 bis 3 von 3
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    20.01.2006
    Ort
    Erlangen
    Semester:
    8. Semester
    Beiträge
    1

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Hallo an alle werdende Mütter und Väter+!

    Nur so zur Info an alle, da ich mich dumm und dämlich gesucht hab!
    Geh jetzt grad in Mutterschutz und mein Vertrag läuft nächstes Jahr aus, in einem Zeitraum in dem ich noch in Elternzeit sein möchte.
    Da mein Mann nicht in der deutschen GKV ist, hätte ich angeblich somit ein problem mit meiner Krankenversicherung wenn ich keinen gültigen Arbeitsvertrag hätte, daher wollt ich schon genau wissen ob der Vertrag wirklich einfach auslaufen kann... Die zuständige Stelle für Elterngeld/-zeit konnte mir das nicht beantworten.... ob mans glaubt oder nicht.....

    Hier die Hinweise vom Bundesministerium auf die gesetzliche Regelung:

    http://www.familien-wegweiser.de/weg...ma=162628.html , bzw: http://www.familien-wegweiser.de/weg...id=162738.html

    und direkter Gesetzestext:
    http://www.gesetze-im-internet.de/_arbvtrg/__1.html

    Auslegung über lass ich mal jedem selbst, ich werd zumin. mal mit meiner Personalabteilung in Verhandlung treten. Wünscht mir Glück!

    Liebe Grüsse und alles Gute für Euch und Nachwuchs!
    Eva



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #2
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    20.03.2010
    Beiträge
    574
    Braucht man nicht so herumzudrucksen: Praktisch unbekanntes, altes Gesetz zum Schutze der Weiterführung der WB aufgrund von bestimmten Unterbrechungen, beim Marburger Bund wohlbekannt.

    Wenn man in Elternzeit geht (oder in Teilzeit) - das dürfte praktisch wohl am wichtigsten sein - verlängert sich ein bestehender WB-Vertrag um diese Zeit.

    Würde über den Marburger Bund (oder einen Arbeitsrechtler) dem Arbeitsvertragspartner (NICHT der Personalverwaltung !) bei Schwierigkeiten diesbezüglich den Rechtsanspruch "andeuten". Das geht in der Regel. Man sollte dann allerdings u.U. mit Repressalien seitens des CA rechnen.

    Der moderne Rechtsstaat ist in vielen CA-Köpfen nämlich immer noch auf dem Stand von .....ich erspare mir jetzt eine Jahreszahl, die man sich denken kann.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  3. #3
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    16.03.2005
    Ort
    war Leipzig
    Semester:
    Fachärztin
    Beiträge
    1.280

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    ich würde auch erstmal mit der personalabteilung reden. heutzutage sind die doch froh, wenn sie eingearbeitete kräfte bekommen bzw. halten können. bei mir war die situation ein klein wenig anders, mein vertrag wäre schon kurz nach entbindungstermin ausgelaufen, so dass ich erst meinen vertrag verlängert habe und anschließend meine schwangerschaft offiziell gemacht habe. muss dann meinen vertrag zwar noch mal verlängern, wenn ich aus der elternzeit wieder komme, aber die von der personalabteilung hat schon angedeutet, dass das dann kein problem geben wird.
    Ich glaub an das Pferd. Das Automobil ist nur eine vorübergehende Erscheinung (Kaiser Wilhelm II. zu Beginn des 20. Jarhundert)



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]

MEDI-LEARN bei Facebook